Sex
Gemäß § 22 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG ist es Recht jeder Studentin und jedes Studenten die Einrichtungen nach den geltenden Vorschriften zu nutzen. Für unsere HTW Dresden ist keine untersagende "Vorschrift", etwa in der Hausordnung, bekannt.
Gemäß § 22 Absatz 1 Nummer 1 SächsHSG ist es Recht jeder Studentin und jedes Studenten die Einrichtungen nach den geltenden Vorschriften zu nutzen. Für unsere HTW Dresden ist keine untersagende "Vorschrift", etwa in der Hausordnung, bekannt.