Ältestenrat

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Der Ältestenrat, womöglich kurz ÄRa, kann ein an den StuRa, beziehungsweise die Studentinnen- und Studentenschaft, angeschlossenes Organ sein. Er ist das Sammelbecken von interessierten und aktiven Altlasten.

Der Ältestenrat soll eine "verfasste" Ansprechstelle für den StuRa (aber auch für die studentische Vertretung im Senat oder andere) sein, womit der "Zugriff" auf Erfahrungen möglich ist. Somit können und sollen wiederkehrende Fehler vermieden werden. Somit soll es unmöglich sein, dass jeder Generation (Legislatur) erneut Versprechen zur Erfüllung von Forderungen gemacht werden.

Die Bezeichnung Ältestenrat leitet sich von der ursprünglichen Bedeutung Senat ab. Somit ist der Ältestenrat, der Senat der Studentinnen und Studenten.

Ehrenmitglieder können oder sollten Mitglieder des Ältestenrates werden. Dazu sollte, wenn die Idee umgesetzt wird, eine Reglung gefunden werden. Eine Wahl des StuRa erscheint hierfür vorstellbar.

Des Weiteren sollte sich der Ältestenrat eine Geschäftsordnung geben. Dies erscheint insbesondere sinnvoll, da womöglich besondere Reglungen zum Abstimmen (aus der Ferne oder ähnliches) zweckmäßig wären.

Der Ältestenrat könnte im Rahmen der möglichen Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag des StuRa vorgestellt werden.

Mutmaßlich fühlen sich viele dieser ehemaligen Aktiven dem StuRa (und den studentischen Vertretungen) sehr verbunden. Da sie bereits sehr viel in die Selbstverwaltung der Studentinnen- und Studentenschaft investierten, könnten sie fast als "committed" wahrgenommen werden.

Ergänzend ist anzunehmen, dass sich ein Netzwerk von ehemalig Mitwirkenden bildet.

Mitglieder des Ältestenrates sollten, sofern sie keine Mitglieder der Hochschule sind, den Status Angehörige der Hochschule erhalten. Dazu sollte sich eine Reglung in der Vereinbarung StuRa und HTW Dresden wiederfinden.