Ältestenrat

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Der Ältestenrat, womöglich kurz ÄRa, kann ein an den StuRa, beziehungsweise die Studentinnen- und Studentenschaft, angeschlossenes Organ sein. Er ist das Sammelbecken von interessierten und aktiven Altlasten.

Die Bezeichnung Ältestenrat leitet sich von der ursprünglichen Bedeutung Senat ab. Somit ist der Ältestenrat, der Senat der Studentinnen und Studenten.

Ehrenmitglieder können oder sollten Mitglieder des Ältestenrates werden. Dazu sollte, wenn die Idee umgesetzt wird, eine Reglung gefunden werden. Eine Wahl des StuRa erscheint hierfür vorstellbar.

Des Weiteren sollte sich der Ältestenrat eine Geschäftsordnung geben. Dies erscheint insbesondere sinnvoll, da womöglich besondere Reglungen zum Abstimmen (aus der Ferne oder ähnliches) zweckmäßig wären.

Der Ältestenrat könnte im Rahmen der möglichen Feierlichkeiten zum 20. Jahrestag des StuRa vorgestellt werden.