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[[Zeichnungen von Überweisungen]] ist das [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Unterschreiben] von [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisungsträgern] für das [[Konto | Konto des StuRa]].
== Zeichnungen von Überweisungen ==


Diese bedürfen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Unterschrift] von mindestens einer bei der [[Konto#Bank | Bank]] dafür [[#Berechtigung | berechtigten Person]]. Gemäß [[Finanzordnung#§_30_Zeichnungsberechtigung für die Konten | § 30 der FO]] müssen jedoch sogar zwei dafür [[#Berechtigung | berechtigten Personen]] die [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisung] [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift zeichnen].
[[Zeichnungen von Überweisungen]] ist das [https://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Unterschreiben] von [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisungsträgern] für das [[Konto | Konto des StuRa]].


== Berechtigung ==
Diese bedürfen der [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift Unterschrift] von mindestens einer bei der [[Konto#Bank | Bank]] dafür [[#Berechtigung | berechtigten Person]]. Gemäß [[Finanzordnung#§_30_Zeichnungsberechtigung für die Konten | § 30 der FO]] müssen jedoch sogar zwei dafür [[#Berechtigung | berechtigten Personen]] die [http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cberweisungstr%C3%A4ger Überweisung] [http://de.wikipedia.org/wiki/Unterschrift zeichnen]. So ist eine Kontrolle des [[#A-Zeichnung | A-Zeichnung]] durch die [[#B-Zeichnung | B-Zeichnung]] gegeben. Sie schützt gegen Missbrauch und Flüchtigkeitsfehler.
 
=== Berechtigung ===
 
==== A-Zeichnungsberechtigung ====
<!-- Ist die [[Referatsleitung Finanzen]] (üblicher Weise oder per [[FO]]?)-->
 
==== B-Zeichnungsberechtigung ====
Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung als [[Mitzeichnung Finanzen]]<!-- Das ist die "frei erfunden" Amtsbezeichnung.--> [[Wahlen | gewählt]] werden.
 
== Siehe auch ==
* [[Mitzeichnung Finanzen]]


[[Kategorie:Finanzen]]
[[Kategorie:Finanzen]]

Aktuelle Version vom 8. November 2012, 17:45 Uhr

Zeichnungen von Überweisungen[Bearbeiten]

Zeichnungen von Überweisungen ist das Unterschreiben von Überweisungsträgern für das Konto des StuRa.

Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens einer bei der Bank dafür berechtigten Person. Gemäß § 30 der FO müssen jedoch sogar zwei dafür berechtigten Personen die Überweisung zeichnen. So ist eine Kontrolle des A-Zeichnung durch die B-Zeichnung gegeben. Sie schützt gegen Missbrauch und Flüchtigkeitsfehler.

Berechtigung[Bearbeiten]

A-Zeichnungsberechtigung[Bearbeiten]

B-Zeichnungsberechtigung[Bearbeiten]

Mindestens eine Person muss vom StuRa zur ergänzenden Zeichnungsberechtigung als Mitzeichnung Finanzen gewählt werden.

Siehe auch[Bearbeiten]