Überweisung

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Zeichnungen von Überweisungen ist das Unterschreiben von Überweisungsträgern für das Konto des StuRa.

Diese bedürfen der Unterschrift von mindestens einer bei der Bank dafür berechtigten Person. Gemäß § 30 der FO müssen jedoch sogar zwei dafür berechtigten Personen die Überweisung zeichnen.

Berechtigung