Studentinnen- und Studentenrat

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Der Studentinnen- und Studentenrat, kurz StuRa, ist das zentrale Organ der Studentinnen- und Studentenschaft und dient deren Selbstverwaltung. Er ist das sachsenweit vorgeschriebene Organ aller Studentinnen und Studenten einer Hochschule.

Aufgaben[Bearbeiten]

Erfüllung von Aufgaben[Bearbeiten]

Die Erfüllung der Aufgaben ist das tatsächliche Wirken.

Auch wenn es nicht durch das Fassen von Beschlüssen erledigt ist, so wird mit dem Fassen von Beschlüssen die Grundlage für die wahrhaftige Umsetzung geschaffen und damit gesteuert. Dem gegenüber steht das Handeln ohne Beschluss, was schneller Ergebnisse erzeugt, aber nicht als legitimiert (für die Studentinnen- und Studentenschaft) bezeichnet werden kann, aber oftmals so wahrgenommen wird.

Kernaufgabenbereiche[Bearbeiten]

Die Festlegung von Kernaufgabenbereiche ist eine "strategische" und damit politische Entscheidungen.

Allgemein sollten die Verbesserung der Studienbedingen der Kern des Wirkens des StuRa sein. In erster Linie ist das das Studium selbst. Demnach zielen die Referate Qualitätsmanagement (insbesondere der Bereich Lehre) und Studium (etwa mit der Prüfungsberatung) auf zentrale Aufgaben ab.
Mit dem Medium Referat Hochschulpolitik müssen Forderungen für Veränderungen durchgesetzt werden.
Andere Referate stellen satellitenartig anknüpfende Aufgaben für die Studienbedingen dar.
Lediglich die Referate Finanzen und studentische Selbstverwaltung & Organisation dienen der notwendigen Selbsterhaltung des StuRa.

Die Wahrnehmung für Kernaufgabenbereiche ist jedoch eingangs recht schwach. Wegen fehlender Priorisierung der Kernaufgabenbereiche kommt es zur Vernachlässigung dieser. Getan wird, was "Spaß" macht. Die Verwerfung, dass der Aufgabenerfüllung zur Veranstaltung von Feiern nachgekommen wird und etwa die Betreuung von Studiendokumenten (etwa den zentralen Musterstudien- und -prüfungsordnungen) vernachlässigt wird, ist schnell entstanden und muss permanent entgegengewirkt werden. Bei einem selbstreflektierten Organ der Studentinnen- und Studentenschaft sollten Verantwortliche immer den Fokus auf eine die Erfüllung der Kernaufgabenbereiche haben. Idealer Weise sorgen sogar die Verantwortlichen zu Veranstaltungen für die Stärkung der Erfüllung von Aufgaben in Kernaufgabenbereichen durch das Aufklären der Wichtigkeit zu diesen Belangen und fordern zur Mitwirkung auf.

Bezeichnung[Bearbeiten]

siehe Bezeichnung des StuRa

Gliederung[Bearbeiten]

Zur Erfüllung seiner Aufgaben gliedert sich der StuRa gemäß der eigenen Grundordnung und durch Beschlüsse.

Eine Pflicht zur Gliederung eines studentischen Organs besteht nicht. Jedoch erscheint es zweckmäßig sich so organisieren, dass eine Zuweisung der zu erfüllenden Aufgaben möglich ist.

Referate[Bearbeiten]

In den Referaten erfolgt die Umsetzung der Beschlüsse innerhalb des StuRa. Der Aufteilung in Referate sollte in der Grundordnung geregelt sein. Dort kann sie auch durch Beschlüsse verändert werden.

Referate im Wiki[Bearbeiten]

Ausschüsse[Bearbeiten]

Ausschüsse des StuRa werden durch den StuRa selbst eingesetzt.

Beauftragungen[Bearbeiten]

Beauftragungen des StuRa werden durch den StuRa selbst eingesetzt.

Mitarbeit[Bearbeiten]

Der StuRa schreibt Stellen, Projekte und Ämter aus, betreibt Wahlförderung für die von der Studierendenschaft zu wählenden Ämtern und wirbt um die Mitwirkung der Studierenden.

Mitarbeit im StuRa kann als

Mitarbeit Siehe auch[Bearbeiten]

Entstehung[Bearbeiten]

Unseren StuRa HTW Dresden gibt es seit dem 4. Dezember 1992.

Studentinnen- und Studentenräte als Organe der Selbstverwaltung[Bearbeiten]

Wiki[Bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten]