AG AE/Protokoll 2011 06 16: Unterschied zwischen den Versionen

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== Ausarbeitung Ordnung ==
== Ausarbeitung Ordnung ==
*Marcus schlägt vor, dass wir alle Ordnungen und Punkte die berührt werden einmal aufführen.
* Marcus erläutert was Haushaltsplan.
* Marcus schlägt vor, dass wir alle Ordnungen und Punkte die berührt werden einmal aufführen (direkter Bezug Finanzen).
** FO
** Haushaltsplan
** Finanzamtanfrage
** rechtliche Grundlage prüfen
* Jos merkt an, dass die Gerechtigkeit bezüglich aller Studierenden gewahrt werden muss.
* Jos merkt eine Sozialfallreglung (in Bezug zu Härtefallordnung) bedacht werden sollte.

Version vom 16. Juni 2011, 16:03 Uhr

  • Anwesende: Sören, Jos, Max, Marcus, Conny (Protokoll)
  • Thema:

Paragraf 33 FO

  • Wir sind uns einig, dass Lehrgangskosten und Reisekosten kein Teil einer AE Reglung sind. Somit ist der Entwurf eins nicht sinnvoll.
  • Wir sind uns einig, den Paragraf 33 dahingehend abzuändern ist, dass dieser Bezug auf eine AE Ordnung nimmt.
  • Marcus merkt an, dass weitere Änderungen zu FO angedacht sind, aber noch im Ideenstadium sind.
Beschlussvorlage

Der StuRa möge beschließen, untenstehende Änderung an der aktuellen Finanzordnung (FO) zu ändern:

§ 33 Aufwandsentschädigungen

Streiche:

    • (1) Aufwandsentschädigungen können an Studierende für besonders arbeitsintensive Leistungen für die Studentenschaft gezahlt werden (Projekt- und Referatsarbeit).
    • (2) Über die Zahlung von Aufwandsentschädigungen entscheidet der StuRa jeweils durch Beschluss.

Füge ein:

    • (1) Aufwandsentschädigungen sind in der Aufwandsentschädigungsordnung geregelt.

Ausarbeitung Ordnung

  • Marcus erläutert was Haushaltsplan.
  • Marcus schlägt vor, dass wir alle Ordnungen und Punkte die berührt werden einmal aufführen (direkter Bezug Finanzen).
    • FO
    • Haushaltsplan
    • Finanzamtanfrage
    • rechtliche Grundlage prüfen
  • Jos merkt an, dass die Gerechtigkeit bezüglich aller Studierenden gewahrt werden muss.
  • Jos merkt eine Sozialfallreglung (in Bezug zu Härtefallordnung) bedacht werden sollte.