Ablage von Dokumenten zur Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. Juli 2021, 09:47 Uhr
Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der [Mitwirkungsordnung] hinterlegt werden.
Dabei handelt es sich um die Formulare
Die Abgabe kann entweder handschriftlich über das Postfach der Sachbearbeitung Administration & Organisation oder digital erfolgen.
Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem [Präsidium] gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.
Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der [Nextcloud] im Ordner des Referates Studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner "Dokumente zur Mitwirkung" archiviert.
https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/mito