Ablage von Dokumenten zur Mitwirkung

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Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der Mitwirkungsordnung hinterlegt werden.

Dabei handelt es sich um die Formulare

Die Abgabe kann entweder handschriftlich über das Postfach der [[Sachbearbeitung Administration & Organisation}} oder digital erfolgen.

Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem [Präsidium] gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.

Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der Nextcloud im Ordner des Referates Studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner "Dokumente zur Mitwirkung" archiviert.