Ablage von Dokumenten zur Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der [Mit…“)
(kein Unterschied)

Version vom 26. Juli 2021, 09:47 Uhr

Als Voraussetzung für die Mitwirkung in der Selbstverwaltung im Studentinnen- und Studentenrat müssen die Dokumente zur Kenntnisnahme und Einhaltung der [Mitwirkungsordnung] hinterlegt werden.

Dabei handelt es sich um die Formulare

Die Abgabe kann entweder handschriftlich über das Postfach der Sachbearbeitung Administration & Organisation oder digital erfolgen.

Die Vorlage des Stammdatenformulars ist freiwillig, die anderen beiden Dokumente sind neben der schriftlichen Willensbekundung zur Annahme der Wahl dem [Präsidium] gegenüber Voraussetzung für die Mitwirkung im StuRa.

Physische Unterlagen werden lokal bei der Sachbearbeitung Administration & Organisation abgelegt, digitale Dokumente werden in der [Nextcloud] im Ordner des Referates Studentische Selbstverwaltung & Organisation im Ordner "Dokumente zur Mitwirkung" archiviert.

https://www.stura.htw-dresden.de/stura/ausschuesse/a-struk/mito