Bearbeiten von „Abmeldung von einer Prüfung“
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Das [[ | Das [[Abmelden von einer Prüfung | Abmelden von einer]] [[Prüfung]] erfolgt per [[#Antrag zum Abmelden von Prüfungen | Antrag]]. Der [[#Antrag zum Abmelden von Prüfungen | Antrag]] ist an das [[Prüfungsamt]] zu richten. Eine Quittierung des Posteingang kann verlangt werden. Sollte das [[Prüfungsamt]] oder andere Stelle vom [[DezStud]] nicht bereit sein diese auszustellen, kann dazu ein [[Poststelle HTW Dresden#Posteingangsstempel | Posteingangsstempel der Poststelle]] ersatzweise dienen. Entgegen einer populären Mythe hat das Abmelden von Prüfungen '''keinen Einfluss''' auf eine evtl. spätere Anerkennung von Prüfungsleistungen (gemäß §23 der (Muster-)Prüfungsordnung). | ||
=== [[Antrag]] zum Abmelden von Prüfungen === | === [[Antrag]] zum Abmelden von Prüfungen === |