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| Die [[Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen]], kurz [[AVS]], ist eine Behörde des [[Sachsen | Freistaates]], die zentrale ressortübergreifende Fortbildungseinrichtung für die Bediensteten der Landesverwaltung ist. | | Die [[Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen]], kurz [[AVS]], ist eine Behörde des [[Sachsen | Freistaates]], die zentrale ressortübergreifende Fortbildungseinrichtung für die Bediensteten der Landesverwaltung ist. |
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| == Fortbildungsprogramm ==
| | [http://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Staatsverwaltung Mittelbar] gehört unsere [[HTW Dresden]] und damit auch der [[StuRa]] zur Landesverwaltung. Daher können auch [[Mitglieder]] und [[Angehörige]] unserer [[HTW Dresden]] die Angebote dieser Einrichtung wahrnehmen. |
| Für jedes Kalenderjahr erscheint das Fortbildungsprogramm. Diese Dokument kann mindestens wie folgt für den [[StuRa]] genutzt werden:
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| # Bekanntgabe an alle Mitglieder (über den [[Bereich Schulungen]]), sodass sie über das Angebot von Seminaren informiert werden
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| # Orientierung für die Kalkulationen zur [[Haushaltsplan#Erstellung | Erstellung des Haushaltsplanes]] hinsichtlich Schulungen
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| === Bekanntgabe des Fortbildungsprogramms ===
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| Ende November wird das Fortbildungsprogramm des nachfolgenden Kalenderjahres (als gedruckte Fassung) publiziert. Bereits im Oktober wird das Fortbildungsprogramm (in Teilen) online publiziert, wofür ab da bereits eine Anmeldung erfolgen kann.<sup>[http://www.avs.sachsen.de/10306.htm]</sup>
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| === Teilnahmeberechtigung ===
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| [[wikipedia:de:Mittelbare Staatsverwaltung | Mittelbar]] ist unsere [[HTW Dresden]] und damit auch der [[StuRa]] der Landesverwaltung gleichgestellt. Demnach können auch [[Mitglieder]] und [[Angehörige]] unserer [[HTW Dresden]] die Angebote dieser Einrichtung wahrnehmen.
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| Im Anhang zum Fortbildungsprogramm findet sich unter ''1. Teilnahmeberechtigung'' wieder:
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| : ''Teilnahmeberechtigt an den Fortbildungsveranstaltungen sind vorrangig Angehörige der Landesverwaltung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beschäftigte sonstiger Einrichtungen können im Einzelfall zugelassen werden.''
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| == Weblinks == | | == Weblinks == |
| * [http://www.avs.sachsen.de/ Homepage der] [[Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen | AVS]] | | * [http://www.avs.sachsen.de/ Homepage der] [[Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen | AVS]] |
| * [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4311215102192&jtyp=akt VwV AVS]
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| [[Kategorie:Schulungen]] | | [[Kategorie:Schulungen]] |