Bearbeiten von „Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen

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# Bekanntgabe an alle Mitglieder (über den [[Bereich Schulungen]]), sodass sie über das Angebot von Seminaren informiert werden
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# Orientierung für die Kalkulationen zur [[Haushaltsplan#Erstellung | Erstellung des Haushaltsplanes]] hinsichtlich Schulungen
# Orientierung für die Kalkulationen zur [[Haushaltsplan#Erstellung | Erstellung des Haushaltsplanes]] hinsichtlich Schulungen
=== Bekanntgabe des Fortbildungsprogramms ===
Ende November wird das Fortbildungsprogramm des nachfolgenden Kalenderjahres (als gedruckte Fassung) publiziert. Bereits im Oktober wird das Fortbildungsprogramm (in Teilen) online publiziert, wofür ab da bereits eine Anmeldung erfolgen kann.<sup>[http://www.avs.sachsen.de/10306.htm]</sup>


=== Teilnahmeberechtigung ===
=== Teilnahmeberechtigung ===
[[wikipedia:de:Mittelbare Staatsverwaltung | Mittelbar]] ist unsere [[HTW Dresden]] und damit auch der [[StuRa]] der Landesverwaltung gleichgestellt. Demnach können auch [[Mitglieder]] und [[Angehörige]] unserer [[HTW Dresden]] die Angebote dieser Einrichtung wahrnehmen.
[http://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Staatsverwaltung Mittelbar] ist unsere [[HTW Dresden]] und damit auch der [[StuRa]] der Landesverwaltung gleichgestellt. Demnach können auch [[Mitglieder]] und [[Angehörige]] unserer [[HTW Dresden]] die Angebote dieser Einrichtung wahrnehmen.


Im Anhang zum Fortbildungsprogramm findet sich unter ''1. Teilnahmeberechtigung'' wieder:
Im Anhang zum Fortbildungsprogramm findet sich unter ''1. Teilnahmeberechtigung'' wieder:
: ''Teilnahmeberechtigt an den Fortbildungsveranstaltungen sind vorrangig Angehörige der Landesverwaltung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beschäftigte sonstiger Einrichtungen können im Einzelfall zugelassen werden.''
: ''Teilnahmeberechtigt an den Fortbildungsveranstaltungen sind Angehörige der Landesverwaltung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen. Darüber hinaus können Beschäftigte sonstiger Einrichtungen im Einzelfall gastweise zugelassen werden.''


== Weblinks ==
== Weblinks ==

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