Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen]], kurz [[AVS]], ist eine Behörde des [[Sachsen | Freistaates]], die zentrale ressortübergreifende Fortbildungseinrichtung für die Bediensteten der Landesverwaltung ist.
Die [[Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen]], kurz [[AVS]], ist eine Behörde des [[Sachsen | Freistaates]], die zentrale ressortübergreifende Fortbildungseinrichtung für die Bediensteten der Landesverwaltung ist.


[http://de.wikipedia.org/wiki/Mittelbare_Staatsverwaltung Mittelbar] gehört unsere [[HTW Dresden]] und damit auch der [[StuRa]] zur Landesverwaltung. Daher können auch [[Mitglieder]] und [[Angehörige]] unserer [[HTW Dresden]] die Angebote dieser Einrichtung wahrnehmen.
== Fortbildungsprogramm ==
Für jedes Kalenderjahr erscheint das Fortbildungsprogramm. Diese Dokument kann mindestens wie folgt für den [[StuRa]] genutzt werden:
# Bekanntgabe an alle Mitglieder (über den [[Bereich Schulungen]]), sodass sie über das Angebot von Seminaren informiert werden
# Orientierung für die Kalkulationen zur [[Haushaltsplan#Erstellung | Erstellung des Haushaltsplanes]] hinsichtlich Schulungen
 
=== Bekanntgabe des Fortbildungsprogramms ===
Ende November wird das Fortbildungsprogramm des nachfolgenden Kalenderjahres (als gedruckte Fassung) publiziert. Bereits im Oktober wird das Fortbildungsprogramm (in Teilen) online publiziert, wofür ab da bereits eine Anmeldung erfolgen kann.<sup>[http://www.avs.sachsen.de/10306.htm]</sup>
 
=== Teilnahmeberechtigung ===
[[wikipedia:de:Mittelbare Staatsverwaltung | Mittelbar]] ist unsere [[HTW Dresden]] und damit auch der [[StuRa]] der Landesverwaltung gleichgestellt. Demnach können auch [[Mitglieder]] und [[Angehörige]] unserer [[HTW Dresden]] die Angebote dieser Einrichtung wahrnehmen.
 
Im Anhang zum Fortbildungsprogramm findet sich unter ''1. Teilnahmeberechtigung'' wieder:
: ''Teilnahmeberechtigt an den Fortbildungsveranstaltungen sind vorrangig Angehörige der Landesverwaltung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beschäftigte sonstiger Einrichtungen können im Einzelfall zugelassen werden.''


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.avs.sachsen.de/ Homepage der] [[Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen | AVS]]
* [http://www.avs.sachsen.de/ Homepage der] [[Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen | AVS]]
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=4311215102192&jtyp=akt VwV AVS]


[[Kategorie:Schulungen]]
[[Kategorie:Schulungen]]

Aktuelle Version vom 28. Januar 2015, 15:02 Uhr

Die Akademie für Öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen, kurz AVS, ist eine Behörde des Freistaates, die zentrale ressortübergreifende Fortbildungseinrichtung für die Bediensteten der Landesverwaltung ist.

Fortbildungsprogramm[Bearbeiten]

Für jedes Kalenderjahr erscheint das Fortbildungsprogramm. Diese Dokument kann mindestens wie folgt für den StuRa genutzt werden:

  1. Bekanntgabe an alle Mitglieder (über den Bereich Schulungen), sodass sie über das Angebot von Seminaren informiert werden
  2. Orientierung für die Kalkulationen zur Erstellung des Haushaltsplanes hinsichtlich Schulungen

Bekanntgabe des Fortbildungsprogramms[Bearbeiten]

Ende November wird das Fortbildungsprogramm des nachfolgenden Kalenderjahres (als gedruckte Fassung) publiziert. Bereits im Oktober wird das Fortbildungsprogramm (in Teilen) online publiziert, wofür ab da bereits eine Anmeldung erfolgen kann.[1]

Teilnahmeberechtigung[Bearbeiten]

Mittelbar ist unsere HTW Dresden und damit auch der StuRa der Landesverwaltung gleichgestellt. Demnach können auch Mitglieder und Angehörige unserer HTW Dresden die Angebote dieser Einrichtung wahrnehmen.

Im Anhang zum Fortbildungsprogramm findet sich unter 1. Teilnahmeberechtigung wieder:

Teilnahmeberechtigt an den Fortbildungsveranstaltungen sind vorrangig Angehörige der Landesverwaltung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Beschäftigte sonstiger Einrichtungen können im Einzelfall zugelassen werden.

Weblinks[Bearbeiten]