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* Zulassung für die Laufbahn zum höheren Dienst beim [[Freistaat Sachsen]]
* Zulassung für die Laufbahn zum höheren Dienst beim [[Freistaat Sachsen]]
** [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=3327415005263&jtyp=akt&jlink=p20 § 20] Abs. 2 Nr. 4  [[SächsBG]]
** [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=3327415005263&jtyp=akt&jlink=p20 § 20] Abs. 2 Nr. 4  [[SächsBG]]
== [[Rechtsnorm]] ==
[[SächsStudAkkVO]]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 15. September 2021, 18:57 Uhr

tatsächliche Auswirkungen[Bearbeiten]

tatsächliche Auswirkungen[Bearbeiten]

Auswirkung durch Bestimmungen des Freistaates Sachsen[Bearbeiten]

  • Vergütungssätze als HiWi in Sachsen (also etwa auch an unserer HTW Dresden) gemäß Beschluss der TdL am Beispiel des Zeitraumes 2011-10 - 2012-09.
Vergütung in €/h Abschluss
13,31 wissenschaftliche Hilfskräfte [...] mit Masterabschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der akkreditiert ist
9,79 wissenschaftliche Hilfskräfte [...] mit Bachelor-Abschluss [...]
9,79 wissenschaftliche Hilfskräfte [...] mit Masterabschluss in einem Fachhochschulstudiengang, der nicht akkreditiert ist
9,79 wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss der Berufsakademie Sachsen

Rechtsnorm[Bearbeiten]

SächsStudAkkVO

Siehe auch[Bearbeiten]