Bearbeiten von „Anerkennung einer Studienleistung

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Die [[Anerkennung einer Studienleistung]] ist wohl eine der "reglungsbedürftigsten" (oder eben gerade auch nicht) Angelegenheit.
Das [[Anerkennung von Studienleistung]] ist wohl eine der "reglungsbedürftigsten" (oder eben gerade auch nicht) Angelegenheit.
 
== begriffliche Definition ==
 
Begrifflich gibt es eine Unterscheidung zwischen
* [[Anrechnung]]
*: bezüglich Leistungen, die außerhalb der Hochschule erbracht wurden, die in das Studium eingebracht werden
* [[Anerkennung]]
*: bezüglich Leistungen, die an einer anderen Hochschule oder in einem anderen Studiengang erbracht wurden, die in das aktuelle Studium eingebracht werden
, wie es beispielsweise auch bei anderen üblich ist<sup>https://wiki.kif.rocks/wiki/KIF490:Resolutionsentw%C3%BCrfe/Anerkennung#Resolution (https://wiki.bufak-wiwi.org/index.php/Anrechnung_und_Anerkennung)</sup> <sup>[https://www.akkreditierungsrat.de/index.php/de/faq/thema/08-anerkennung-und-anrechnung Thema ''Anerkennung und Anrechnung'' beim] [[Akkreditierungsrat]]</sup>.
 
== Anerkennung einer Studien- und Prüfungsleistung ==
 
Die Anerkennung von Leistungen erfolgt i.d.R. gemäß § 23 der (Muster-)Prüfungsordnung bei Gleichwertigkeit der Leistungen. Die Entscheidung darüber fällt der [[Prüfungsausschuss]].
 
Der Entscheidung muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein. Diese muss nach [http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__58.html § 58 VwGO] schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine mündliche Bekanntgabe ist nicht zulässig.
 
=== Anerkennung einer Studien- und Prüfungsleistung gemäß [[SächsHSG]] ===
; Mail vom SMWK vom Referat 31 vom 7.6.2012:
<code>
[...]
 
Gem. § 35 Abs. 9 SächsHSG werden Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule erbracht worden sind, auf Antrag anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt worden ist. Die Feststellung der Gleichwertigkeit trifft die in den Prüfungs- und Promotionsordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften vorgesehene Stelle.  Die Beweislast trägt bislang der Antragsteller. Erst mit der derzeitigen Novellierung des SächsHSG wird es zur einer Umkehr der Beweislast kommen.
 
Nach der Prüfungsordnung erfolgt die Anrechnung im gleichen Studiengang. Die Universität kann allerdings bestimmen, was ein gleicher Studiengang ist. Studiengänge in der gleichen Fachrichtungen können an Fachhochschulen und Universitäten durchaus sehr unterschiedlich sein (u.a. in den entsprechenden Anforderungen, dem Theorieteil usw.) Daher ist die Universität berechtigt, die Gleichwertigkeit zu prüfen.
 
[...]
</code>
 
=== Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten ===
 
; Siehe auch:
* Website [[Pool]]: [https://www.studentischer-pool.de/informationen-zur-anrechnung-ausserhochschulischer-kenntnisse-und-faehigkeiten/ Informationen zur Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten] ([http://archiv.akkreditierungsrat.de/fileadmin/Seiteninhalte/AR/Sonstige/AR_Rundschreiben_Anrechnung.pdf Rundschreiben ''Anrechnung außerhochschulischer Kenntnisse und Fähigkeiten''])
 
== [[StuRa]] ==
 
=== Zuständigkeit im [[StuRa]] ===


Im [[StuRa]] recht das Thema in eine Vielzahl von [[Bereich]]en und kann und sollte daher übergreifend behandelt werden:
Im [[StuRa]] recht das Thema in eine Vielzahl von [[Bereich]]en und kann und sollte daher übergreifend behandelt werden:
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* [[Referat Internationales]]
* [[Referat Internationales]]
* [[Referat Qualitätsmanagement]]
* [[Referat Qualitätsmanagement]]
== Anerkennung einer Studien- und Prüfungsleistung ==
Die Anerkennung von Leistungen erfolgt i.d.R. gemäß §23 der (Muster-)Prüfungsordnung bei Gleichwertigkeit der Leistungen. Die Entscheidung darüber fällt der [[Prüfungsausschuss]]. Der Entscheidung muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein.
Diese muss nach [http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__58.html §58 VwGO] schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine mündliche Bekanntgabe ist nicht zulässig.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
 
; Hauptartikel [[Prüfung]]
; Hauptartikel [[Prüfung]]:
* [[Anerkennungsordnung]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/Pranerk_K.pdf Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsleistung] [[Website HTW Dresden]]
* [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/Pranerk_K.pdf Antrag auf Anerkennung einer Prüfungsleistung] [[Website HTW Dresden]]
* [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/Antraganerk.pdf Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (Liste)] [[Website HTW Dresden]]
* [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/Antraganerk.pdf Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen (Liste)] [[Website HTW Dresden]]

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