Anerkennung einer Studienleistung

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 15. März 2012, 08:39 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge) (Extraktion der Anerkennung von Prüfungsleistungen)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Anerkennung von Studienleistung ist wohl eine der "reglungsbedürftigsten" (oder eben gerade auch nicht) Angelegenheit.

Im StuRa recht das Thema in eine Vielzahl von Bereichen und kann und sollte daher übergreifend behandelt werden:

Anerkennung einer Studien- und Prüfungsleistung

Die Anerkennung von Leistungen erfolgt i.d.R. gemäß §23 der (Muster-)Prüfungsordnung bei Gleichwertigkeit der Leistungen. Die Entscheidung darüber fällt der Prüfungsausschuss. Der Entscheidung muss eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt sein. Diese muss nach §58 VwGO schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine mündliche Bekanntgabe ist nicht zulässig.

Weblinks