Anerkennungsordnung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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Mutmaßlich werden bei den [[kooperative Studiengänge]]n auch Leistungen der Berufsschule anerkannt.
Mutmaßlich werden bei den [[kooperative Studiengänge]]n auch Leistungen der Berufsschule anerkannt.


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Version vom 28. Mai 2010, 02:00 Uhr

Idee

Diese Ordnung soll zur geregelten Anerkennung von Leistungen dienen. Dazu können beispielsweise Leistungen aus bestimmten Ausbildungsberufen oder des Profils der Fachoberschule gehören.

Aus einem Gespräch im SMWK hieß es, dass die WHZ etwas derartiges hätte.

Neben der zweckmäßigen Verkürzung der Studienzeit führt das zu einigen Vorteilen für unsere HTW Dresden, denn sie wird dadurch attraktiver für die vorgesehenen (für eine Fachhochschule) Bewerberinnen und Bewerber.

Es sollten Gespräche mit dem PLS geführt werden. Dieses sollte dann eine Ordnung erarbeiten, die vom Senat (wie die Auswahlordnung HTW Dresden) oder den jeweiligen Fakultäten (wie die Studien- und Prüfungsordnungen) zu beschließen wäre.

Mutmaßlich werden bei den kooperative Studiengängen auch Leistungen der Berufsschule anerkannt.