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Zwischen
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der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
dem Freistaat Sachsen


vertreten durch den Studentinnen- und Studentenrat
vertreten durch die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(Arbeitgeber)
(Arbeitgeber)


Zeile 14: Zeile 14:
Anschrift:
Anschrift:


geboren am: (Beschäftigte/Beschäftigter)
geboren am:


wird folgender
(Beschäftigte/Beschäftigter)
 
wird – vorbehaltlich
 
folgender


'''Arbeitsvertrag'''
'''Arbeitsvertrag'''
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auf unbestimmte Zeit
auf unbestimmte Zeit


: als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter eingestellt. <sup>1</sup>
: als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter eingestellt. 1
: als Teilzeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter <sup>1</sup>
:: mit ………… v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten eingestellt. <sup>1</sup>
: als Teilzeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter 1
:: mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von ………… Stunden eingestellt. <sup>1, 2</sup>
 
: Die/Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
: mit ……….. v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten eingestellt. 1
 
: mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von ……….. Stunden eingestellt. 1,2
 
Die /Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.


=== § 2 ===
=== § 2 ===
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=== § 3 ===
=== § 3 ===


Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt sechs Monate. <sup>3</sup>
Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt sechs Monate.


=== § 4 ===
=== § 4 ===
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# Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
# Es wird folgende Nebenabrede vereinbart:
#: Urlaub innerhalb vorlesungsfreier Zeit <sup>1</sup>
# Die Nebenabrede kann mit einer Frist
# Die Nebenabrede kann mit einer Frist
#:: von zwei Wochen zum Monatsschluss <sup>1</sup>
#:: von zwei Wochen zum Monatsschluss 1
#:: von …………………………… zum …………………………………………… <sup>1</sup>
#:: von …………………………..  zum …………………………………………..1
#: schriftlich gekündigt werden. <sup>4</sup>
#: schriftlich gekündigt werden.


=== § 6 ===
=== § 6 ===
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Dresden,  
Dresden,  


………………………………………………                      ………………………………………………


(Arbeitgeber)                           (Beschäftigte/Beschäftigter)
 
 
 
 
……………………………………………….. …………………………………
(Arbeitgeber) (Beschäftigte/Beschäftigter)
 


___________________________
___________________________


<sup>1</sup> Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!
1 Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen!


<sup>2</sup> Nur auszufüllen, wenn die vereinbarte Stundenzahl auch bei einer allgemeinen tariflichen Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unverändert bleiben soll.
2 Nur auszufüllen, wenn die vereinbarte Stundenzahl auch bei einer allgemeinen tariflichen Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unverändert bleiben soll.


<sup>3</sup> Nach § 2 Absatz 4 TV-L gelten die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist.
3 Nach § 2 Absatz 4 TV-L gelten die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist.


Soll die Probezeit nach § 2 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz TV-L ausnahmsweise verkürzt werden, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen: „Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt ……“
Soll die Probezeit nach § 2 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz TV-L ausnahmsweise verkürzt werden, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen: „Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt ……“
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Wird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis nach den Tarifverträgen für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder in Pflegeberufen bei derselben Dienststelle oder bei demselben Betrieb eingestellt, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen :“Eine Probezeit ist nicht vereinbart.“
Wird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis nach den Tarifverträgen für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder in Pflegeberufen bei derselben Dienststelle oder bei demselben Betrieb eingestellt, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen :“Eine Probezeit ist nicht vereinbart.“


<sup>4</sup>  Für den Fall, dass eine vereinbarte Nebenabrede während der Laufzeit de Vertrages nicht gesondert kündbar sein soll, ist Absatz 2 zu streichen.
4 Für den Fall, dass eine vereinbarte Nebenabrede während der Laufzeit de Vertrages nicht gesondert kündbar sein soll, ist Absatz 2 zu streichen
 
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