Bearbeiten von „Angestellte/Arbeitsverträge/Dokument“
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Aktuelle Version | Dein Text | ||
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Zwischen | Zwischen | ||
dem Freistaat Sachsen | |||
vertreten durch | vertreten durch die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden | ||
(Arbeitgeber) | (Arbeitgeber) | ||
Zeile 16: | Zeile 16: | ||
geboren am: (Beschäftigte/Beschäftigter) | geboren am: (Beschäftigte/Beschäftigter) | ||
wird folgender | wird – vorbehaltlich | ||
folgender | |||
'''Arbeitsvertrag''' | '''Arbeitsvertrag''' | ||
Zeile 30: | Zeile 32: | ||
auf unbestimmte Zeit | auf unbestimmte Zeit | ||
: als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter eingestellt. < | : als Vollbeschäftigte/Vollbeschäftigter eingestellt. <sub>1</sub> | ||
: als Teilzeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter < | : als Teilzeitbeschäftigte/Teilzeitbeschäftigter <sub>1</sub> | ||
:: mit ………… v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten eingestellt. < | :: mit ………… v. H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines entsprechenden Vollbeschäftigten eingestellt. <sub>1</sub> | ||
:: mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von ………… Stunden eingestellt. < | :: mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von ………… Stunden eingestellt. <sub>1, 2</sub> | ||
: Die/Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. | : Die/Der Teilzeitbeschäftigte ist im Rahmen begründeter dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet. | ||
Zeile 46: | Zeile 48: | ||
=== § 3 === | === § 3 === | ||
Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt sechs Monate. < | Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt sechs Monate. <sub>3</sub> | ||
=== § 4 === | === § 4 === | ||
Zeile 61: | Zeile 63: | ||
# Es wird folgende Nebenabrede vereinbart: | # Es wird folgende Nebenabrede vereinbart: | ||
#: | #: | ||
#: <sub>1</sub> | |||
# Die Nebenabrede kann mit einer Frist | # Die Nebenabrede kann mit einer Frist | ||
#:: von zwei Wochen zum Monatsschluss < | #:: von zwei Wochen zum Monatsschluss <sub>1</sub> | ||
#:: von …………………………… zum …………………………………………… < | #:: von …………………………… zum …………………………………………… <sub>1</sub> | ||
#: schriftlich gekündigt werden. < | #: schriftlich gekündigt werden. <sub>4</sub> | ||
=== § 6 === | === § 6 === | ||
Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages einschließlich der Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verabredet werden. | Änderungen und Ergänzungen dieses Arbeitsvertrages einschließlich der Nebenabreden sowie Vereinbarungen weiterer Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verabredet werden. | ||
: | |||
: | |||
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Dresden, | Dresden, | ||
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……………………………………………… | : | ||
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(Arbeitgeber) | ……………………………………………….. ………………………………… | ||
(Arbeitgeber) (Beschäftigte/Beschäftigter) | |||
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___________________________ | ___________________________ | ||
< | <sub>1</sub> Zutreffendes bitte ankreuzen und gegebenenfalls ausfüllen! | ||
< | <sub>2</sub> Nur auszufüllen, wenn die vereinbarte Stundenzahl auch bei einer allgemeinen tariflichen Änderung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit unverändert bleiben soll. | ||
< | <sub>3</sub> Nach § 2 Absatz 4 TV-L gelten die ersten 6 Monate der Beschäftigung als Probezeit, soweit nicht eine kürzere Zeit vereinbart ist. | ||
Soll die Probezeit nach § 2 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz TV-L ausnahmsweise verkürzt werden, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen: „Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt ……“ | Soll die Probezeit nach § 2 Absatz 4 Satz 1 zweiter Halbsatz TV-L ausnahmsweise verkürzt werden, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen: „Die Probezeit nach § 2 Absatz 4 TV-L beträgt ……“ | ||
Zeile 89: | Zeile 97: | ||
Wird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis nach den Tarifverträgen für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder in Pflegeberufen bei derselben Dienststelle oder bei demselben Betrieb eingestellt, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen :“Eine Probezeit ist nicht vereinbart.“ | Wird die/der Beschäftigte im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhältnis nach den Tarifverträgen für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder in Pflegeberufen bei derselben Dienststelle oder bei demselben Betrieb eingestellt, ist der Text des § 3 wie folgt zu fassen :“Eine Probezeit ist nicht vereinbart.“ | ||
< | <sub>4</sub> Für den Fall, dass eine vereinbarte Nebenabrede während der Laufzeit de Vertrages nicht gesondert kündbar sein soll, ist Absatz 2 zu streichen. | ||