Anordnung einer Zahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Anordnung einer Zahlung | Anordnungen von Zahlungen]] sind zu unterzeichnende Eigenbelege für [[Auszahlung]]en. Hierbei ist
[[Anordnung einer Zahlung | Anordnungen von Zahlungen]] sind zu unterzeichnende Eigenbelege für [[Auszahlung]]en. Hierbei ist
* rechnerisch richtig
* [[rechnerische Richtigkeit | rechnerisch richtig]]
* sachlich richtig
* [[sachliche Richtigkeit | sachlich richtig]]
* Anordnung
* Anordnung
durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von
durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von
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* der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters (sachlich richtig)
* der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters (sachlich richtig)
* der [[Referatsleitung Finanzen]] (Anordnung).
* der [[Referatsleitung Finanzen]] (Anordnung).
== Richtigkeit ==
==== sachliche Richtigkeit ====
siehe auch [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6391215969173&jlink=p70 § 70] A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 12. Inhalt der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit [[VwV-SäHO]]
==== rechnerische Richtigkeit ====
siehe auch [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6391215969173&jlink=p70 § 70] A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 15. Inhalt der Bescheinigung der rechnerische Richtigkeit [[VwV-SäHO]]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [https://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsanordnung Wikipedia: Zahlungsanordnung]
* [[wikipedia:de:Zahlungsanordnung]]
** [https://de.wikipedia.org/wiki/Anordnung_%28Recht%29 Wikipedia: Anordnung (Recht)]
** [[wikipedia:de:Anordnung (Recht)]]


[[Kategorie:Mittelverwendung]]
[[Kategorie:Mittelverwendung]]

Version vom 1. November 2013, 13:22 Uhr

Anordnungen von Zahlungen sind zu unterzeichnende Eigenbelege für Auszahlungen. Hierbei ist

durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von

Richtigkeit

sachliche Richtigkeit

siehe auch § 70 A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 12. Inhalt der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit VwV-SäHO

rechnerische Richtigkeit

siehe auch § 70 A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 15. Inhalt der Bescheinigung der rechnerische Richtigkeit VwV-SäHO

Siehe auch