Anordnung einer Zahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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==== rechnerische Richtigkeit ====
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siehe auch [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6391215969173&jlink=p70 § 70] A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 15. Inhalt der Bescheinigung der rechnerische Richtigkeit [[VwV-SäHO]]
siehe auch [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=6391215969173&jlink=p70 § 70] A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 15. Inhalt der Bescheinigung der rechnerische Richtigkeit [[VwV-SäHO]]
== [[Probe der Unterschrift]] ==


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[wikipedia:de:Zahlungsanordnung]]
* [[wikipedia:de:Zahlungsanordnung]]
** [[wikipedia:de:Anordnung (Recht)]]
** [[wikipedia:de:Anordnung (Recht)]]


[[Kategorie:Mittelverwendung]]
[[Kategorie:Mittelverwendung]]

Aktuelle Version vom 1. September 2021, 15:13 Uhr

Anordnungen von Zahlungen sind zu unterzeichnende Eigenbelege für Auszahlungen. Hierbei ist

durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von

Richtigkeit[Bearbeiten]

sachliche Richtigkeit[Bearbeiten]

siehe auch § 70 A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 12. Inhalt der Bescheinigung der sachlichen Richtigkeit VwV-SäHO

rechnerische Richtigkeit[Bearbeiten]

siehe auch § 70 A. Kassenanordnungen Zweiter Abschnitt: Zahlungsanordnungen 15. Inhalt der Bescheinigung der rechnerische Richtigkeit VwV-SäHO

Probe der Unterschrift[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]