Anordnung einer Zahlung: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Anweisungen | Anweisungen von Zahlungen]] sind zu unterzeichnende Eigenbelege. Hierbei ist
[[Anweisungen von Zahlungen]] sind zu unterzeichnende Eigenbelege. Hierbei ist
* rechnerisch richtig
* rechnerisch richtig
* sachlich richrig
* sachlich richtig
* Anordnung
* Anordnung
durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von
durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von
* der betreffenden [[Referatsleitungen | Referatsleitung]] oder eine Person der [[Sprecherinnen und Sprecher]] (rechnerisch richtig)
* der betreffenden [[Referatsleitungen | Referatsleitung]] oder eine Person der [[Sprecherinnen und Sprecher]] (rechnerisch richtig)
* der Sachbearbeiterin/ des Sachbearbeiters (sachlich richtig)
* der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters (sachlich richtig)
* der [[Referatsleitung Finanzen]] (Anordnung).
* der [[Referatsleitung Finanzen]] (Anordnung).


[[Kategorie:Finanzen]]
[[Kategorie:Finanzen]]

Version vom 1. Januar 2011, 11:21 Uhr

Anweisungen von Zahlungen sind zu unterzeichnende Eigenbelege. Hierbei ist

  • rechnerisch richtig
  • sachlich richtig
  • Anordnung

durch Unterschrift zu bestätigen. Dafür bedarf es der Unterschrift von