Aktuelle Version |
Dein Text |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
| == Ablauf == | | == geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) == |
| # [[Antrag]] (an passender Stelle) stellen
| |
| #* eventuell (bei Anschaffungen über 150,- bereits im Vorfeld drei) exemplarische Angebote einholen
| |
| # (zustimmenden) [[Beschluss]] fassen (lassen)
| |
| # ggf. konkretere Angebote einholen ([[#Angebotsvergleich]])
| |
| # (begründete) Auswahl treffen
| |
| ' Antragsteller (oder Referatsleitung?) informierte den Bereich Mittelverwendung über Beschluss und bittet um Bestellung
| |
| # Beschaffung
| |
| ## Bestellung nach Eingang der Bitte um Beschaffung auslösen
| |
| ## Rechnung begleichen (oder, falls möglich, auch später)
| |
| ## Ware entgegennehmen
| |
| ## Ware unverzüglich prüfen
| |
| # [[#Inventarisierung|#Inventarisieren]]
| |
| # in Betrieb nehmen
| |
|
| |
|
| == Quellen == | | ===Definition:=== |
|
| |
|
| === besondere Quellen ===
| | Als "Geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG) werden abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,- € und 1000,- €. Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres): |
| * [[Müllentsorgung#Weiterverwendung Inventar HTW Dresden]]
| |
| * [[Technische Universität Dresden#Aussonderung]] für [[#Gebrauchtes von der TU Dresden]]
| |
| * [[Dezernat Haushalt und Controlling]]/[[Vermögensverwaltung HTW Dresden]] für [[#Gebrauchtes von unserer HTW Dresden]]
| |
|
| |
|
| == Gebrauchtes == | | ===Abschreibungsmöglichkeiten:=== |
|
| |
|
| === Gebrauchtes von unserer [[HTW Dresden]] === | | ===Variante 1=== |
|
| |
|
| Auch unserer [[Hochschule]] gibt gebrauchte Mobilien weiter, wenn sie an einer Stelle nicht mehr gebraucht werden.
| | =====Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 410€ (netto)===== |
|
| |
|
| Gebrauchtes wird sogar direkt an [[Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter]] sowie [[Studentinnen und Studenten]] verkauft.
| | Diese Wirtschaftgüter können sofort abgeschrieben werden. |
|
| |
|
| Das Spektrum der Gegenstände erstreckt sich von Mobiliar bis hin zu Messgeräten aus dem Laborbereich.
| | ====Wirtschaftgüter > 410 €==== |
|
| |
|
| ==== Gebrauchtgerätebörse HTW Dresden ====
| | Für diese Wirtschaftgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln. |
|
| |
|
| Es gibt eine sogenannte Gebrauchtgerätebörse. Sie wird als Datei verwaltet. Dazu wird immer wieder (etwa monatlich) eine Datei angepasst und (hochschulintern) auf der [[Website HTW Dresden]] veröffentlicht.
| |
|
| |
|
| Der Weg zum Navigieren ist:
| | ===Variante 2=== |
| : [https://www.htw-dresden.de ''Startseite''] ---> ''[[Website HTW Dresden#intern|Intern]]'' ---> ''Haushalt/Controlling'' ---> ''Inventarisierung'' ---> Überschrift ''[https://www.htw-dresden.de/intern/haushaltcontrolling/inventarisierung.html#c49079 Aussonderung / Verschrottung]'' ---> Gebrauchtgerätebörse (Link zur PDF)
| |
| :: https://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Intern_Neue_Hochschulsteuerung/Boerse_2014_12_12.pdf (abgerufen 2015-02-12)
| |
|
| |
|
| === Gebrauchtes von der [[TU Dresden]] ===
| | Alle Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 1000€ (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen. |
| Bei der [[TU Dresden#Aussonderung]] wird grundsätzlich unterschieden zwischen:
| |
| * Umsetzung / Verkauf
| |
| *: Es handelt sich um Gegenstände, die an der bisherigen Stelle nicht mehr benötigt werden, jedoch noch Wert besitzen. Bei Bedarf anderer Stellen, etwa innerhalb der [[TU Dresden]] werden sie umgesetzt (an andere Stelle verbracht) werden. Wohl müsste auch unsere [[HTW Dresden]] und ihre [[Studentinnen- und Studentenschaft]] Bedarf zur Umsetzung als andere [[Körperschaft öffentlichen Rechts]] (des [[Freistaat Sachsen|Freistaates Sachsen]]) anmelden können und folglich als Umsetzung erhalten können. Ob überhaupt Geld für den "Kauf" (Wert an"[[Anschaffung]]") erhoben werden muss und wie dieser ermittelt wird, ist nicht bekannt.
| |
| * Aussonderung / Umsetzung
| |
| *: Es handelt um Gegenstände, die (bestimmt bewusst) nicht öffentlich bekanntgegeben werden. Der Bezeichnung ''Aussonderung'' ist davon auszugehen, dass teilweise nicht einmal etwas bezahlt werden musst (, also kein Verkauf stattfindet). Das Angebot besteht aus Gegenständen, die anderenfalls wohl verschrottet werden müsste, aber noch Interessierten zur Verfügung gestellt werden (sollen).
| |
| | |
| == Angebotsvergleich ==
| |
| Im Sinne der [[Wirtschaftlichkeit]] und [[Sparsamkeit]] zu der [[StuRa]] verpflichtet ist, sollte geprüft werden eine ''Wirtschaftlichkeitsuntersuchung'' durchzuführen. Das kann (sollte) auch das (nachweisliche) Vergleichen von Angeboten beinhalten.
| |
| | |
| Gemäß [[FO]] haben wir uns das selbst für [[Anschaffung]]en für ab 150 € auferlegt.<!-- Sicherlich gibt es einen Grund für diese Dimensionierung. Wo kommt sie her? Das würde sicherlich vieles Nachfolgendes erklären. -->
| |
| | |
| == [[Inventar]] ==
| |
| | |
| === Inventarisierung ===
| |
| Eingangs sollte sich die Frage gestellt werden, ob eine Inventarisierung notwendig ist oder ob eine Inventarisierung zweckmäßig erscheint. Bei [[Locher]]n und [[Tacker]]n kann das bezweifelt werden.
| |
| | |
| Grundsätzlich gilt, dass alles ab 410 €<!-- Da ist auch festgelegt, ob das mit oder ohne [[MwSt]] ist. --> (keine [[#geringwertige Wirtschaftsgüter]] mehr) zu inventarisieren ist.<!-- siehe [[SäHO]] bzw. [[VwV SäHO]] -->
| |
| | |
| == [[geringwertige Wirtschaftsgüter]] ==
| |
|
| |
|
| == Siehe auch == | | == Siehe auch == |
Zeile 64: |
Zeile 26: |
|
| |
|
| [[Kategorie:Buchhaltung]] | | [[Kategorie:Buchhaltung]] |
| [[Kategorie:Finanzen]]
| |
| [[Kategorie:Beschaffung]]
| |