Anschaffung: Unterschied zwischen den Versionen

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Als "Geringwertige Wirtschaftsgüter" (GWG) werden abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150,- € und 1000,- €. Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres):
 
===Abschreibungsmöglichkeiten:===
 
===Variante 1===
 
=====Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 410€ (netto)=====
 
Diese Wirtschaftgüter können sofort abgeschrieben werden.
 
====Wirtschaftgüter > 410 €====
 
Für diese Wirtschaftgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.
 
 
===Variante 2===
 
Alle Wirtschaftsgüter (GWG) zw. 150€ und 1000€ (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.
 
== Siehe auch ==
* [[Beschaffung]]
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[[Kategorie:Buchhaltung]]
[[Kategorie:Buchhaltung]]

Version vom 31. Dezember 2012, 14:41 Uhr

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden als abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €.

Abschreibungsmöglichkeiten

Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)

Variante 1

Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto)

Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.

Wirtschaftsgüter > 410 €

Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.

Variante 2

Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.

Siehe auch

Siehe auch