Anschaffung: Unterschied zwischen den Versionen

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== [[Inventar]] ==
== Ablauf ==
# [[Antrag]] (an passender Stelle) stellen
#* eventuell exemplarische Angebote einholen
# (zustimmenden) [[Beschluss]] fassen (lassen)
# konkrete (passende) Angebote einholen
# (begründete) Auswahl treffen
# Beschaffung
## Bestellung auslösen
## Rechnung begleichen (oder, falls möglich, auch später)
## Ware entgegennehmen
## Ware unverzüglich prüfen
# [[#Inventarisierung|#Inventarisieren]]
# in Betrieb nehmen
 
== Quellen ==
 
=== besondere Quellen ===
* [[Müllentsorgung#Weiterverwendung Inventar HTW Dresden]]
* [[Müllentsorgung#Weiterverwendung Inventar HTW Dresden]]
* [[TU Dresden]]: [http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/verwaltung/dezernat_1/sachgebiet_1_2/Aussonderung/ Aussonderung]
* [[TU Dresden]]: [http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/verwaltung/dezernat_1/sachgebiet_1_2/Aussonderung/ Aussonderung]
== [[Inventar]] ==
=== Inventarisierung ===


= [[geringwertige Wirtschaftsgüter]] =
= [[geringwertige Wirtschaftsgüter]] =

Version vom 20. Januar 2014, 15:46 Uhr

Ablauf

  1. Antrag (an passender Stelle) stellen
    • eventuell exemplarische Angebote einholen
  2. (zustimmenden) Beschluss fassen (lassen)
  3. konkrete (passende) Angebote einholen
  4. (begründete) Auswahl treffen
  5. Beschaffung
    1. Bestellung auslösen
    2. Rechnung begleichen (oder, falls möglich, auch später)
    3. Ware entgegennehmen
    4. Ware unverzüglich prüfen
  6. #Inventarisieren
  7. in Betrieb nehmen

Quellen

besondere Quellen

Inventar

Inventarisierung

geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) werden als abnutzbare bewegliche Güter des Anlagevermögens bezeichnet, die selbstständig nutzungsfähig sind mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen 150 € und 1.000 €.

Abschreibungsmöglichkeiten

Zur Abschreibungen hat man folgende Wahlmöglichkeiten (Die Abschreibungsmethode kann jährlich neu bestimmt werden, gilt dann aber einheitlich für alle Neuanschaffungen des Jahres)

Variante 1

Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 410 € (netto)

Diese Wirtschaftsgüter können sofort abgeschrieben werden.

Wirtschaftsgüter > 410 €

Für diese Wirtschaftsgüter gelten die normalen Abschreibungsregeln.

Variante 2

Alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € (netto) werden in einem "Pool" gesammelt und müssen über 5 Jahre abgeschrieben werden. Auch wenn das Wirtschaftsgut ausscheidet (Verkauf/Diebstahl/Brand etc.), ist dieser Sammelposten fortzuführen.

Siehe auch

Siehe auch