Antrag zu Finanzen

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Ein Antrag zu Finanzen ist eigentlich erst einmal ein ganz normaler Antrag. Jedoch gibt es zu finanziellen Belangen zwangsläufig weitere Reglungen.

Antrag zu Finanzen bedürfen den Erfordernissen, um Reglungen der FO, des Haushaltsplanes, der SäHO und weiteren zu entsprechen. Bei der Umsetzung von Beschlüssen zu Finanzen bedeutet dies besonderen Aufwand, insbesondere hinsichtlich Tätigkeiten der Verwaltung. Es obliegt uns die Notwendigkeit, da wir Mittel einer Körperschaft öffentlichen Rechts verwenden.

Daher gibt es gewisse Abläufe, die eingehalten werden sollten oder gar müssen.

Bei größeren Anschaffungen und Beschaffungen sind vergleichende Angebote einzuholen, um nachzuweisen sich für das preiswerteste Angebot entschieden zu haben. Dies beruht auf die Pflicht zur wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung (auch sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung oder derartig bezeichnet). Sie wird sogar nochmal in unserer FO erwähnt.
Selbst unabhängig von den Zwängen, sollten wir jederzeit gegenüber unseren Kommilitoninnen und Kommilitonen darstellen können, dass wir als Organ unserer Gemeinschaft sorgsam haushalten.