Ausschreibung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine [[Ausschreibung]] ist eine öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfs an die potentielle Interessenten. Diese werden aufgefordert, ihr Angebot zu unterbreiten. Sie ist [[i.d.R.]] ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Aufträgen. | Eine [[Ausschreibung]] ist eine öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfs an die potentielle Interessenten. Diese werden aufgefordert, ihr Angebot zu unterbreiten. Sie ist [[i.d.R.]] ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Aufträgen. | ||
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Version vom 15. September 2011, 00:05 Uhr
Eine Ausschreibung ist eine öffentliche Bekanntgabe eines Bedarfs an die potentielle Interessenten. Diese werden aufgefordert, ihr Angebot zu unterbreiten. Sie ist i.d.R. ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Aufträgen.
Selbstverwaltung
Bezüglich der Mitwirkung für Ämter oder Stellen in der Selbstverwaltung bedeutet das:
- Eine Ausschreibung ist eine so öffentlich wie mögliche Bekanntgabe der Posten, die zur Bewältigung der Aufgaben benötigt werden. Alle für den Posten in Betracht kommen sind aufgefordert, ihre Bewerbung (Kandidatur bei Ämtern) zu unterbreiten. Sie sollte (manchmal muss) ein Verfahrensschritt bei der Vergabe von Posten sein.