StuRa:Auswahlordnung HTW Dresden/Dokument

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Ordnung über das hochschuleigene Auswahlverfahren

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences

(AuswahlO)

Vom 9. Juni 2009

Aufgrund von § 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. März 2009 (SächsGVBl. S. 102, 116) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3, Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulzulassungsgesetz – SächsHZG) vom 7. Juni 1993 SächsGVBl. S. 462), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Oktober 2008 (SächsGVBl. S. 602), hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, im Folgenden „HTW Dresden“ genannt, die folgende Ordnung erlassen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Ordnung regelt die Studienplatzvergabe für grundständige, zulassungsbeschränkte Studiengänge an der HTW Dresden, in denen ein hochschulinternes Auswahlverfahren durchzuführen ist. Ein Auswahlverfahren ist durchzuführen, wenn die Zahl der Studienbewerber die Zahl der verfügbaren Studienplätze in einem zulassungsbeschränkten Studiengang übersteigt.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Auswahlentscheidung gemäß § 6 Abs. 1 SächsHZG trifft die HTW Dresden nach den folgenden Grundsätzen.
  2. Von der festgesetzten Zulassungszahl sind gemäß Artikel 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 5 des Staatsvertrages über die Vergabe von Studienplätzen vom 22.06.2006 (SächsGVBl. 2007 S. 86) i.V. mit § 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Vergabe von Studienplätzen (Sächsische Studienplatzvergabeverordnung -SächsStudPlVergabeVO) vom 22.12.2008 (SächsGVBl. S. 169) vorweg abzuziehen:
    1. für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen, die nicht nach § 2 Satz 2 SächsStudPlVergabeVO Deutschen gleichgestellt sind, 8 Prozent,
    2. für Fälle außergewöhnlicher Härte 2 Prozent,
    3. für die Auswahl für ein Zweitstudium 3 Prozent.
  3. Die Studienplatzvergabe wird nach Abzug der Vorabquoten nach Absatz 2
    1. zu 80 Prozent nach dem Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Auswahlverfahrens gemäß § 3 und
    2. zu 10 Prozent nach der Dauer der Zeit seit dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang (Wartezeit) und
    3. zu 10 Prozent nach dem Grad der gemäß § 17 Abs. 1 und 2 SächsHSG nachgewiesenen Qualifikation für das gewählte Studium vorgenommen.

§ 3 Studiengangsspezifische Bestimmungen

  1. Die Auswahlentscheidung innerhalb der Quote nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 trifft die HTW Dresden nach dem Grad der Eignung und Motivation der Bewerber für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf. Dafür wird neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ein weiteres Kriterium aus der Anlage der Entscheidung zugrunde gelegt. Das Kriterium wird über ein Bonussystem zur Verbesserung der Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt. Ausgangswert ist die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, die bei Erfüllung eines Kriteriums um den Bonuswert verbessert wird. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Basis des verbesserten Wertes der Hochschulzugangsberechtigung, der rechnerisch den Wert 1,0 nicht unterschreiten darf.
  2. In den Studiengängen Bachelor Architektur sowie Bachelor Produktgestaltung findet entsprechend der jeweiligen Studienordnung eine Eignungsprüfung statt gemäß § 17 Abs. 7 Satz 2 SächsHSG. Die Auswahl der Bewerber richtet sich nach § 6 Abs. 3 SächsHZG.
  3. Abweichend von Absatz 1 Satz 3 ergibt sich im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft der Wert zu jeweils 25 % aus den Einzelnoten der Fächer Mathematik und Englisch und zu 50 % aus der Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung.
  4. Abweichend von Absatz 1 Satz 3 findet im Bachelorstudiengang International Business ein Auswahlverfahren gemäß § 3 der Studienordnung statt.

§ 4 Inkrafttreten/ Veröffentlichung

Die Auswahlordnung wurde vom Vorläufigen Senat am 26.05.2009 beschlossen im Benehmen mit dem Rektorat. Sie tritt am 10.06.2009 in Kraft und wird veröffentlicht.

Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Vorläufigen Senates vom 26.05.2009 im Benehmen mit dem Rektorat.

Dresden, den 9.06.2009

Prof. Dr.-Ing. Hannes Neumann

Rektor

Anlage: Verfahren für die Studiengänge

Fakultät Bauingenieurwesen/Architektur

Bachelor Bauingenieurwesen Fach* Note 1 Mathematik Bonus 0,2 Note 2 Bonus 0,1

Fakultät Elektrotechnik

Diplom Computertechnik/Automatisierungstechnik Bachelor Computertechnik/Automatisierungstechnik Diplom Elektrotechnik/Elektronik Bachelor Elektrotechnik/Elektronik Diplom Kommunikationstechnik Bachelor Informations- und Kommunikationstechnik Diplom Kommunikationstechnik Fernstudium Fach* Note 1 Note 2 Mathematik Bonus 0,2 Bonus 0,1

Fakultät Informatik/Mathematik

Bachelor Informatik Bachelor Medieninformatik Bachelor Wirtschaftsinformatik Fach* Note 1 Mathematik Bonus 0,2 Note 2 Bonus 0,1

Fakultät Maschinenbau/Verfahrenstechnik

Diplom Allgemeiner Maschinenbau Diplom Fahrzeugtechnik Diplom Produktionstechnik Bachelor Chemieingenieurwesen Fach* Note 1 Mathematik Bonus 0,2 Note 2 Bonus 0,1

Fakultät Geoinformation

Diplom Vermessungswesen Fernstudium Fach* Note 1 Mathematik Bonus 0,2 Note 2 Bonus 0,1

Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Fach* Note 1 Mathematik Bonus 0,2 Note 2 Bonus 0,1

* Note der Jahrgangsstufe 12, 2. Halbjahr des Zeugnisses der Allgemeinen Hochschulreife bzw. Abschlussnote anderer Hochschulzugangsberechtigungen

Fakultät Landbau/Landespflege

Bachelor Agrarwirtschaft Abgeschlossener Ausbildungsberuf Bonus 0,2 Fachkraft Agrarservice Landwirt Tierwirt (Geflügel-, Rinder-, Schweinehaltung und Schäferei) Molkereifachmann Verfahrenstechnologe für Mühlen- und Futtermittelwirtschaft Landwirtschaftlicher Laborant Landwirtschaftlich-technischer Laborant Bachelor Gartenbau Abgeschlossener Ausbildungsberuf Bonus 0,2 Gärtner (Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, ... ) Winzer Bachelor Landschafts- und Freiraumentwicklung Abgeschlossener Ausbildungsberuf Bonus 0,2 Gärtner (Baumschule, Garten- und Landschaftsbau, Staudengärtnerei) Bachelor Umweltmonitoring Abgeschlossener Ausbildungsberuf Bonus 0,2 Forstwirt Revierjäger Tierpfleger (Forschung und Klinik, Zoo, Imkerei) Chemielaborjungwerker Chemikant Kartograph Landwirtschaftlicher Laborant Landwirtschaftlich-technischer Laborant Physiklaborant Biologielaborant Chemielaborant Fachkraft für Abwassertechnik Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft Tiermedizinischer Fachangestellter