Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Zweite Änderungsordnung zur BO vom 22. Juni 2009)
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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


<p><big>Zweite Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
<p><big>Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>


<p>Vom 22. Juni 2010</p>
<p>Vom 06. Dezember 2011</p>


== Artikel 1 ==
== Artikel 1 ==
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:  
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 24. November 2010 wird wie folgt geändert:  


=== 1. zu § 3 Beitragseinzug und -aufteilung ===
a) In Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „Beitrag für das Semesterticket“ die Wörter „im VVO“ eingefügt.


b) In Absatz 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:
"Die Überweisung der Beiträge für das Semesterticket für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen exklusiv des VVO erfolgt entsprechend der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden, an die DB Regio AG."


=== 2. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
=== zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
a) In Absatz 1 wird die Angabe „173,10 Euro“ in die Wörter „207,00 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 207,90 Euro“ geändert.
a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.


b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:


:i. Es wird folgende neue Nummer 3 eingefügt:
1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.
::"3. für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 33,90 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 34,80 Euro,"  
:ii. Die bisherige Nummer 3 wird zur Nummer 2.


:iii. Die bisherige Nummer 2 wird zur Nummer 4.
2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.


=== 3. zu § 6 Geltungsbereiche der Semestertickets ===
3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."
a) Der § 6 wird wie folgt geändert:<br>
„Das Semesterticket umfasst <br>
:# den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) <br>
:# den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen ausgenommen die Kleinbahnen und den <br> Tarifbereich des VVO <br>
für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.


=== 4. zu § 7 Ausschluss vom Semesterticket ===
In § 7 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.


=== 5. zu § 8 Befreiung vom Semesterticket ===
a) In den Absätzen 1 und 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
b) Der Absatz 1 Nummer  2 wird aufgehoben.
c) Der bisherige Absatz 1 Nummer 3 wird zu Nummer 2.
d) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ eingefügt.
=== 6. zu § 9 Rückerstattung ===
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird der Halbsatz „und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind“ gestrichen.
b) In Absatz 1 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
c) In Absatz 2 Satz 1 wird der Halbsatz „und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1“ gestrichen.
d) Der Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.
e) Der bisherige Absatz 2 Satz 4 wird zu Satz 3.
=== 7. zu § 10 Nachkauf ===
In Absatz 3 Satz 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
=== 8. zu Teil 4 (neu) Anteil für das Studentenwerk ===
Es wird folgender neuer Teil 4 eingefügt:
„Anteil für das Studentenwerk“
=== 9. zu § 12 (neu) Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ===
In Teil 4 (neu) wird folgender neuer § 12 „Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk“ eingefügt:<p>
„(1) Das Studentenwerk Dresden erhebt gemäß § 110 Abs. 2 SächsHSG von den Studenten der HTW Dresden einen Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach Maßgabe seiner Beitragsordnung.<br>
(2) Möglichkeiten zur Rückerstattung und weitere Bestimmungen zum Beitrag für das Studentenwerk regelt das Studentenwerk Dresden.“
=== 10. zu Teil 4 (alt) Teil 5 (neu) Schlussbestimmung ===
a) Der bisherige Teil 4 wird zu Teil 5.
b) Der bisherige § 12 wird zu § 13.
c) In § 13 Absatz 3 werden hinter dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „sowie der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden“  eingefügt.


== Artikel 2 ==
== Artikel 2 ==
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Diese Änderungsordnung ersetzt die Änderungsordnung vom 7. Juni 2011 und wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Unterzeichnung in Kraft.


Dresden, den 30.Juni 2010
Dresden, den 06. Dezember 2011


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| Paul Riegel
| Elisa Löwe
| Johannes Schneemann
| Sören Sebischka-Klaus
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| Sprecher
| Sprecherin
| Sprecher
| Sprecher
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Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.
Die Änderung wurde am …………………………………………………… vom Rektorat genehmigt.




Dresden, den 01. November 2010
Dresden, den ……………………………………………………




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[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Haushalt]]
[[Kategorie:Finanzielles]]

Aktuelle Version vom 12. September 2013, 01:58 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom 06. Dezember 2011

Artikel 1[Bearbeiten]

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 24. November 2010 wird wie folgt geändert:


zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung[Bearbeiten]

a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“

b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.

2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.

3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."


Artikel 2[Bearbeiten]

Diese Änderungsordnung ersetzt die Änderungsordnung vom 7. Juni 2011 und wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Unterzeichnung in Kraft.

Dresden, den 06. Dezember 2011

…………………………………………………… ……………………………………………………
Elisa Löwe Sören Sebischka-Klaus
Sprecherin Sprecher


Die Änderung wurde am …………………………………………………… vom Rektorat genehmigt.


Dresden, den ……………………………………………………


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Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
Rektor