Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Zweite Änderungsordnung zur BO vom 22. Juni 2009)
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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


<p><big>Erste Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
<p><big>Zweite Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
 
<p>Vom 22. Juni 2010</p>


<p>Vom 16. Juni 2009</p>
== Artikel 1 ==
== Artikel 1 ==
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 13. Januar 2009 wird wie folgt geändert:  
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:  
=== 1. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
 
In Absatz 1 wird die Zahl „164,00“ durch die Zahl „173,10“ ersetzt.<br/>
=== 1. zu § 3 Beitragseinzug und -aufteilung ===
In Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird die Zahl „58,00“ durch die Zahl „60,50“ ersetzt.<br/>
a) In Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „Beitrag für das Semesterticket“ die Wörter „im VVO“ eingefügt.
In Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 wird die Zahl „99,00“ durch die Zahl „105,60“ ersetzt.<br/>
 
b) In Absatz 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:
"Die Überweisung der Beiträge für das Semesterticket für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen exklusiv des VVO erfolgt entsprechend der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden, an die DB Regio AG."
 
=== 2. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
a) In Absatz 1 wird die Angabe „173,10 Euro“ in die Wörter „207,00 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 207,90 Euro“ geändert.
 
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
 
:i. Es wird folgende neue Nummer 3 eingefügt:
::"3. für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 33,90 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 34,80 Euro,"
:ii. Die bisherige Nummer 3 wird zur Nummer 2.
 
:iii. Die bisherige Nummer 2 wird zur Nummer 4.
 
=== 3. zu § 6 Geltungsbereiche der Semestertickets ===
a) Der § 6 wird wie folgt geändert:<br>
„Das Semesterticket umfasst <br>
:# den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) <br>
:# den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen ausgenommen die Kleinbahnen und den <br> Tarifbereich des VVO <br>
für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.“
 
=== 4. zu § 7 Ausschluss vom Semesterticket ===
In § 7 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
 
=== 5. zu § 8 Befreiung vom Semesterticket ===
a) In den Absätzen 1 und 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
 
b) Der Absatz 1 Nummer 2 wird aufgehoben.
 
c) Der bisherige Absatz 1 Nummer 3 wird zu Nummer 2.
 
d) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ eingefügt.
 
=== 6. zu § 9 Rückerstattung ===
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird der Halbsatz „und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind“ gestrichen.
 
b) In Absatz 1 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
 
c) In Absatz 2 Satz 1 wird der Halbsatz „und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1“ gestrichen.
 
d) Der Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.
 
e) Der bisherige Absatz 2 Satz 4 wird zu Satz 3.
 
=== 7. zu § 10 Nachkauf ===
In Absatz 3 Satz 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
 
=== 8. zu Teil 4 (neu) Anteil für das Studentenwerk ===
Es wird folgender neuer Teil 4 eingefügt:
„Anteil für das Studentenwerk“
 
=== 9. zu § 12 (neu) Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ===
In Teil 4 (neu) wird folgender neuer § 12 „Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk“ eingefügt:<p>
„(1) Das Studentenwerk Dresden erhebt gemäß § 110 Abs. 2 SächsHSG von den Studenten der HTW Dresden einen Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach Maßgabe seiner Beitragsordnung.<br>
(2) Möglichkeiten zur Rückerstattung und weitere Bestimmungen zum Beitrag für das Studentenwerk regelt das Studentenwerk Dresden.“
 
=== 10. zu Teil 4 (alt) Teil 5 (neu) Schlussbestimmung ===
a) Der bisherige Teil 4 wird zu Teil 5.


=== 2. zu § 9 Rückerstattung ===
b) Der bisherige § 12 wird zu § 13.
Der Absatz 3 wird aufgehoben.
 
c) In § 13 Absatz 3 werden hinter dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „sowie der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden“  eingefügt.


== Artikel 2 ==
== Artikel 2 ==
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 16. Juni 2009. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.


<br>Dresden, den 08. Juli 2009
Dresden, den 30.Juni 2010


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| Julius Wolter
| Paul Riegel
| Denny Meirich
| Johannes Schneemann
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| Sprecher
| Sprecher
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Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.




Dresden, den 26. August 2009
Dresden, den 01. November 2010




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| Prof. Dr.-Ing. Hannes Neumann
| Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
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| Rektor
| Rektor
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Version vom 4. November 2010, 09:59 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Zweite Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom 22. Juni 2010

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:

1. zu § 3 Beitragseinzug und -aufteilung

a) In Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „Beitrag für das Semesterticket“ die Wörter „im VVO“ eingefügt.

b) In Absatz 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: "Die Überweisung der Beiträge für das Semesterticket für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen exklusiv des VVO erfolgt entsprechend der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden, an die DB Regio AG."

2. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung

a) In Absatz 1 wird die Angabe „173,10 Euro“ in die Wörter „207,00 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 207,90 Euro“ geändert.

b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

i. Es wird folgende neue Nummer 3 eingefügt:
"3. für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 33,90 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 34,80 Euro,"
ii. Die bisherige Nummer 3 wird zur Nummer 2.
iii. Die bisherige Nummer 2 wird zur Nummer 4.

3. zu § 6 Geltungsbereiche der Semestertickets

a) Der § 6 wird wie folgt geändert:
„Das Semesterticket umfasst

  1. den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO)
  2. den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen ausgenommen die Kleinbahnen und den
    Tarifbereich des VVO

für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.“

4. zu § 7 Ausschluss vom Semesterticket

In § 7 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt.

5. zu § 8 Befreiung vom Semesterticket

a) In den Absätzen 1 und 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt.

b) Der Absatz 1 Nummer 2 wird aufgehoben.

c) Der bisherige Absatz 1 Nummer 3 wird zu Nummer 2.

d) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ eingefügt.

6. zu § 9 Rückerstattung

a) In Absatz 1 Nummer 1 wird der Halbsatz „und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind“ gestrichen.

b) In Absatz 1 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt.

c) In Absatz 2 Satz 1 wird der Halbsatz „und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1“ gestrichen.

d) Der Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.

e) Der bisherige Absatz 2 Satz 4 wird zu Satz 3.

7. zu § 10 Nachkauf

In Absatz 3 Satz 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“ eingefügt.

8. zu Teil 4 (neu) Anteil für das Studentenwerk

Es wird folgender neuer Teil 4 eingefügt: „Anteil für das Studentenwerk“

9. zu § 12 (neu) Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk

In Teil 4 (neu) wird folgender neuer § 12 „Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk“ eingefügt:

„(1) Das Studentenwerk Dresden erhebt gemäß § 110 Abs. 2 SächsHSG von den Studenten der HTW Dresden einen Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach Maßgabe seiner Beitragsordnung.
(2) Möglichkeiten zur Rückerstattung und weitere Bestimmungen zum Beitrag für das Studentenwerk regelt das Studentenwerk Dresden.“

10. zu Teil 4 (alt) Teil 5 (neu) Schlussbestimmung

a) Der bisherige Teil 4 wird zu Teil 5.

b) Der bisherige § 12 wird zu § 13.

c) In § 13 Absatz 3 werden hinter dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „sowie der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden“ eingefügt.

Artikel 2

Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.

Dresden, den 30.Juni 2010

…………………………………………………… ……………………………………………………
Paul Riegel Johannes Schneemann
Sprecher Sprecher


Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.


Dresden, den 01. November 2010


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Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
Rektor