Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(5. Änderungsordnung der BO)
(Fassungsdatum in Artikel 1 auf 24. Nov 2010 geändert)
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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


<p><big>Fünfte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
<p><big>Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>


<p>Vom 07. Juni 2011</p>
<p>Vom 07. Juni 2011</p>


== Artikel 1 ==
== Artikel 1 ==
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:  
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 24. November 2010 wird wie folgt geändert:  






=== zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
=== zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“.
a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“


b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

Version vom 17. November 2011, 19:46 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Vierte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom 07. Juni 2011

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 24. November 2010 wird wie folgt geändert:


zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung

a) Absatz 1 wird ersetzt durch „Der Semesterbeitrag beträgt ab dem Wintersemester 2011/12 222,20 Euro.“

b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1. wird der Betrag "7,00 Euro" durch "7,50 Euro" ersetzt.

2. In Nummer 2. wird der Betrag "105,60 Euro" durch "110,40 Euro" ersetzt.

3. Nummer 3. wird ersetzt durch "für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 34,80 Euro."


Artikel 2

Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 07. Juni 2011. Sie tritt mit Beginn des Wintersemester 2011/12 in Kraft.

Dresden, den 08. Juni 2011

…………………………………………………… ……………………………………………………
Mathias Jakobi Sören Sebischka-Klaus
Sprecher Sprecher


Die Änderung wurde am 28. Juni 2011 vom Rektorat genehmigt.


Dresden, den 28. Juni 2011


……………………………………………………
Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
Rektor