Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


= Änderungssatzung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden =
= Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden =


Vom XX. Oktober 2010
Vom XX. Oktober 2010


== Artikel 1 ==  
== Artikel 1 ==  
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden vom 22. Juni 2010 wird wie folgt geändert:
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 22. Juni 2010 wird wie folgt geändert:


=== zu § 6 ===
=== zu § 6 ===


Die Bezeichnung des Paragraphen wird wir folgt gefasst:<br>
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>


"§ 6 Geltungsbereiche"
"§ 6 Geltungsbereiche"
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=== zu § 7 ===
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Die Bezeichnung des Paragraphen wird wir folgt gefasst:<br>
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"§ 7 Ausschluss"
"§ 7 Ausschluss"
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=== zu § 8 ===
=== zu § 8 ===


Die Bezeichnung des Paragraphen wird wir folgt gefasst:<br>
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"§ 8 Befreiung"
"§ 8 Befreiung"

Version vom 27. Oktober 2010, 12:12 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Vom XX. Oktober 2010

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 22. Juni 2010 wird wie folgt geändert:

zu § 6

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 6 Geltungsbereiche"

zu § 7

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 7 Ausschluss"

zu § 8

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 8 Befreiung"

Es ist unter Absatz 1 folgende neue Nummer 2 einzufügen:

"2. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"

Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.

Der Absatz 2 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:

"1. Studenten, die ein Praktikum oder die Anfertigung der Abschlussarbeit außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets gemäß § 6 Nr. 1 absolvieren oder"

zu § 9

Der Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:

"Studenten, die vom Studium beurlaubt sind und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind;"

zu § 11

Der Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:

"(4) 1Die Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf dem Studentenausweis wird durch das Studentensekretariat der HTW Dresden vorgenommen. 2Studenten können die Änderung der Gültigkeit des Fahrausweises (Chipkarte) nach der Genehmigung des Antrages gemäß Abs. 1 in eigener Zuständigkeit beim Studentensekretariat eintragen lassen."

Artikel 2

Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom XX. Oktober 2010 beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.


Dresden, den XX.Oktober 2010


…………………………………………………… ……………………………………………………
Johannes Schneemann Paul Riegel
Sprecher Sprecher



Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.

Dresden, den ………………………………


……………………………………………………
Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel
Rektor