Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Erste Änderungsordnung zu BO vom 08. Juli 2009)
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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


= Änderungsordnung zur [[Beitragsordnung]] der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden =
<p><big>Erste Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>


Vom XX. Oktober 2010
<p>Vom 16. Juni 2009</p>
== Artikel 1 ==
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 13. Januar 2009 wird wie folgt geändert:
=== 1. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
In Absatz 1 wird die Zahl „164,00“ durch die Zahl „173,10“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird die Zahl „58,00“ durch die Zahl „60,50“ ersetzt.
In Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 wird die Zahl „99,00“ durch die Zahl „105,60“ ersetzt.


== Artikel 1 ==
=== 2. zu § 9 Rückerstattung ===
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 22. Juni 2010 wird wie folgt geändert:
Der Absatz 3 wird aufgehoben.
 
=== zu § 6 ===
 
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>
 
"§ 6 Geltungsbereiche"
 
=== zu § 7 ===
 
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>
 
"§ 7 Ausschluss"
 
=== zu § 8 ===
 
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>
 
"§ 8 Befreiung"
 
Es ist unter Absatz 1 folgende neue Nummer 2 einzufügen:<br>
 
"2. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"<br>
 
Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.<br>
 
Der Absatz 2 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br>
 
"1. Studenten, die ein Praktikum oder die Anfertigung der Abschlussarbeit außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets gemäß § 6 Nr. 1 absolvieren oder"<br>
 
=== zu § 9 ===
 
Der Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br>
 
"Studenten, die vom Studium beurlaubt sind und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind;"
 
=== zu § 11 ===
 
Der Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:<br>
 
"(4) <sup>1</sup>Die Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf dem Studentenausweis wird durch das Studentensekretariat der HTW Dresden vorgenommen. <sup>2</sup>Studenten können die Änderung der Gültigkeit des Fahrausweises (Chipkarte) nach der Genehmigung des Antrages gemäß Abs. 1 in eigener Zuständigkeit beim Studentensekretariat eintragen lassen."


== Artikel 2 ==
== Artikel 2 ==
Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom XX. Oktober 2010 beschlossen.
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 16. Juni 2009. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.
Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.<br>
 
 
Dresden, den XX.Oktober 2010


<br>Dresden, den 08. Juli 2009


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| Johannes Schneemann
| Julius Wolter
| Paul Riegel
| Denny Meirich
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| Sprecher
| Sprecher
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Dresden, den 26. August 2009
Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.
 
Dresden, den ………………………………




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| Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel
| Prof. Dr.-Ing. Hannes Neumann
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| Rektor
| Rektor
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Version vom 4. November 2010, 09:39 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Erste Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom 16. Juni 2009

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 13. Januar 2009 wird wie folgt geändert:

1. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung

In Absatz 1 wird die Zahl „164,00“ durch die Zahl „173,10“ ersetzt. In Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird die Zahl „58,00“ durch die Zahl „60,50“ ersetzt. In Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 wird die Zahl „99,00“ durch die Zahl „105,60“ ersetzt.

2. zu § 9 Rückerstattung

Der Absatz 3 wird aufgehoben.

Artikel 2

Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 16. Juni 2009. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.


Dresden, den 08. Juli 2009

…………………………………………………… ……………………………………………………
Julius Wolter Denny Meirich
Sprecher Sprecher


Dresden, den 26. August 2009


……………………………………………………
Prof. Dr.-Ing. Hannes Neumann
Rektor