Beitragsordnung/Änderungsordnung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Zweite Änderungsordnung zur BO vom 22. Juni 2009)
(Arbeitsfassung zur dritten ÄO)
Zeile 1: Zeile 1:
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden


<p><big>Zweite Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>
<p><big>Dritte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft</big></p>


<p>Vom 22. Juni 2010</p>
<p>Vom ...... 2010</p>


== Artikel 1 ==
== Artikel 1 ==  
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 16. Juni 2009 wird wie folgt geändert:  
Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert:


=== 1. zu § 3 Beitragseinzug und -aufteilung ===
=== zu § 6 ===
a) In Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „Beitrag für das Semesterticket“ die Wörter „im VVO“ eingefügt.


b) In Absatz 2 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt:
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>
"Die Überweisung der Beiträge für das Semesterticket für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen exklusiv des VVO erfolgt entsprechend der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden, an die DB Regio AG."


=== 2. zu § 4 Beitragshöhe und -zusammensetzung ===
"§ 6 Geltungsbereiche"
a) In Absatz 1 wird die Angabe „173,10 Euro“ in die Wörter „207,00 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 207,90 Euro“ geändert.


b) Der Absatz 2 wird wie folgt geändert:
=== zu § 7 ===


:i. Es wird folgende neue Nummer 3 eingefügt:
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>
::"3. für das Semesterticket im Schienenpersonennahverkehr in Sachsen ohne VVO 33,90 Euro, ab dem Wintersemester 2011/12 34,80 Euro,"
:ii. Die bisherige Nummer 3 wird zur Nummer 2.


:iii. Die bisherige Nummer 2 wird zur Nummer 4.
"§ 7 Ausschluss"


=== 3. zu § 6 Geltungsbereiche der Semestertickets ===
=== zu § 8 ===
a) Der § 6 wird wie folgt geändert:<br>
„Das Semesterticket umfasst <br>
:# den Tarifbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe (VVO) <br>
:# den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen ausgenommen die Kleinbahnen und den <br> Tarifbereich des VVO <br>
für den Zeitraum des jeweiligen Semesters.“


=== 4. zu § 7 Ausschluss vom Semesterticket ===
Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:<br>
In § 7 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.


=== 5. zu § 8 Befreiung vom Semesterticket ===
"§ 8 Befreiung"
a) In den Absätzen 1 und 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.


b) Der Absatz 1 Nummer 2 wird aufgehoben.
Es ist unter Absatz 1 folgende neue Nummer 2 einzufügen:<br>


c) Der bisherige Absatz 1 Nummer 3 wird zu Nummer 2.
"2. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"<br>


d) In Absatz 2 Nummer 1 werden nach dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ eingefügt.
Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.<br>


=== 6. zu § 9 Rückerstattung ===
Der Absatz 2 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br>
a) In Absatz 1 Nummer 1 wird der Halbsatz „und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind“ gestrichen.


b) In Absatz 1 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.
"1. Studenten, die ein Praktikum oder die Anfertigung der Abschlussarbeit außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets gemäß § 6 Nr. 1 absolvieren oder"<br>


c) In Absatz 2 Satz 1 wird der Halbsatz „und dem Beginn der Erstattungsberechtigung gemäß Abs. 1“ gestrichen.
=== zu § 9 ===


d) Der Absatz 2 Satz 3 wird gestrichen.
Der Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:<br>


e) Der bisherige Absatz 2 Satz 4 wird zu Satz 3.
"Studenten, die vom Studium beurlaubt sind und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind;"


=== 7. zu § 10 Nachkauf ===
=== zu § 11 ===
In Absatz 3 Satz 2 werde nach der Angabe „§ 4“ die Wörter „Nr. 2 und“  eingefügt.


=== 8. zu Teil 4 (neu) Anteil für das Studentenwerk ===
Der Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:<br>
Es wird folgender neuer Teil 4 eingefügt:
„Anteil für das Studentenwerk“


=== 9. zu § 12 (neu) Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ===
"(4) <sup>1</sup>Die Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf dem Studentenausweis wird durch das Studentensekretariat der HTW Dresden vorgenommen. <sup>2</sup>Studenten können die Änderung der Gültigkeit des Fahrausweises (Chipkarte) nach der Genehmigung des Antrages gemäß Abs. 1 in eigener Zuständigkeit beim Studentensekretariat eintragen lassen."
In Teil 4 (neu) wird folgender neuer § 12 „Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk“ eingefügt:<p>
„(1) Das Studentenwerk Dresden erhebt gemäß § 110 Abs. 2 SächsHSG von den Studenten der HTW Dresden einen Beitrag für die Möglichkeit der Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen nach Maßgabe seiner Beitragsordnung.<br>
(2) Möglichkeiten zur Rückerstattung und weitere Bestimmungen zum Beitrag für das Studentenwerk regelt das Studentenwerk Dresden.


=== 10. zu Teil 4 (alt) Teil 5 (neu) Schlussbestimmung ===
== Artikel 2 ==
a) Der bisherige Teil 4 wird zu Teil 5.
Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom ...... 2010 beschlossen.
 
Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.<br>
b) Der bisherige § 12 wird zu § 13.


c) In § 13 Absatz 3 werden hinter dem Wort „Semesterticket“ die Wörter „sowie der Vereinbarung der DB Regio AG mit den Studentenräten der Hochschulen der Stadt Dresden“  eingefügt.


== Artikel 2 ==
Dresden, den .......
Diese Änderungsordnung wurde ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Studentinnen- und Studentenrates vom 22. Juni 2010. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.


Dresden, den 30.Juni 2010


{|  
{|  
Zeile 84: Zeile 61:
| ……………………………………………………
| ……………………………………………………
|-
|-
| Johannes Schneemann
| Paul Riegel
| Paul Riegel
| Johannes Schneemann
|-
|-
| Sprecher
| Sprecher
Zeile 93: Zeile 70:




Die Änderung wurde am 09. Juli 2009 vom Rektorat genehmigt.




Dresden, den 01. November 2010
Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.
 
Dresden, den ………………………………




Zeile 103: Zeile 81:
| ……………………………………………………
| ……………………………………………………
|-
|-
| Prof. Dr.-Ing. Roland Stenzel
| Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel
|-
|-
| Rektor
| Rektor
|
|
|}
|}
[[Kategorie:Ordnung]]

Version vom 4. November 2010, 09:06 Uhr

Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Dritte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom ...... 2010

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert:

zu § 6

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 6 Geltungsbereiche"

zu § 7

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 7 Ausschluss"

zu § 8

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 8 Befreiung"

Es ist unter Absatz 1 folgende neue Nummer 2 einzufügen:

"2. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"

Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.

Der Absatz 2 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:

"1. Studenten, die ein Praktikum oder die Anfertigung der Abschlussarbeit außerhalb des Geltungsbereiches des Semestertickets gemäß § 6 Nr. 1 absolvieren oder"

zu § 9

Der Absatz 1 Nummer 1 ist wie folgt zu ändern:

"Studenten, die vom Studium beurlaubt sind und nicht gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 2 befreit sind;"

zu § 11

Der Absatz 4 ist wie folgt zu ändern:

"(4) 1Die Änderung der Gültigkeit des Semestertickets auf dem Studentenausweis wird durch das Studentensekretariat der HTW Dresden vorgenommen. 2Studenten können die Änderung der Gültigkeit des Fahrausweises (Chipkarte) nach der Genehmigung des Antrages gemäß Abs. 1 in eigener Zuständigkeit beim Studentensekretariat eintragen lassen."

Artikel 2

Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom ...... 2010 beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.


Dresden, den .......


…………………………………………………… ……………………………………………………
Johannes Schneemann Paul Riegel
Sprecher Sprecher



Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.

Dresden, den ………………………………


……………………………………………………
Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel
Rektor