Beitragsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Verbesserung (zur Klärung eines anscheinenden Missverständnisses))
K (Begründung Beitragsordnung wurde nach Beitragsordnung/Dokument/Begründung verschoben)
(kein Unterschied)

Version vom 20. Juni 2012, 22:13 Uhr

Teil 4 Anteil für das Studentenwerk

§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk

Die Höhe des Anteils vom gesamten Beitrag für das Studentenwerk Dresden legt dessen Verwaltungsrat durch deren eigene Beitragsordnung fest.