Beitragsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Ergänzung des Verweises zur BO des StuWe)
(kein Unterschied)

Version vom 1. September 2009, 20:26 Uhr

Teil 4 Anteil für das Studentenwerk

§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk

Die Höhe des Beitrages legt der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Dresden durch ihre Beitragsordnung fest.