Beitragsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen
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(Ergänzung des Verweises zur BO des StuWe) |
(kein Unterschied)
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Version vom 1. September 2009, 20:26 Uhr
Teil 4 Anteil für das Studentenwerk
§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk
Die Höhe des Beitrages legt der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Dresden durch ihre Beitragsordnung fest.