Beitragsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen

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====§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ====
====§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ====


Die Höhe des Beitrages legt der [[Verwaltungsrat]] des [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerkes Dresden]] durch ihre [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html Beitragsordnung] fest.
Die Höhe des [[BEitragsordnung|Beitrages]] legt der [[Verwaltungsrat]] des [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerkes Dresden]] durch ihre [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html Beitragsordnung] fest.

Version vom 2. September 2009, 14:55 Uhr

Teil 4 Anteil für das Studentenwerk

§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk

Die Höhe des Beitrages legt der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Dresden durch ihre Beitragsordnung fest.