Beitragsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Artikel welche in Beziehung stehen, sollten sich entweder über Verweis oder Kategorie erreichen lasse)
K (Verweis angepass)
Zeile 3: Zeile 3:
====§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ====
====§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk ====


Die Höhe des [[BEitragsordnung|Beitrages]] legt der [[Verwaltungsrat]] des [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerkes Dresden]] durch ihre [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html Beitragsordnung] fest.
Die Höhe des [[Beitragsordnung|Beitrages]] legt der [[Verwaltungsrat]] des [[Studentenwerk Dresden|Studentenwerkes Dresden]] durch ihre [http://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/beitraege.html Beitragsordnung] fest.

Version vom 2. September 2009, 13:56 Uhr

Teil 4 Anteil für das Studentenwerk

§ 12 Festsetzung des Beitrages für das Studentenwerk

Die Höhe des Beitrages legt der Verwaltungsrat des Studentenwerkes Dresden durch ihre Beitragsordnung fest.