Beitragsordnung/Änderungsordnung

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Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Dritte Änderungsordnung zur Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft

Vom ...... 2010

Artikel 1

Die Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden in der Fassung vom 30. Juni 2010 wird wie folgt geändert:

zu § 4

a) In Absatz 1 wird die Zahl "207,00" durch die Zahl "216,00" und die Zahl "207,90" durch die Zahl "216,90" ersetzt.

b) In Absatz 2 Nummer 4 wird die Zahl "60,50" durch die Zahl "69,50" ersetzt.

zu § 6

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 6 Geltungsbereiche"

zu § 7

Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 7 Ausschluss"

zu § 8

a) Die Bezeichnung des Paragraphen wird wie folgt gefasst:

"§ 8 Befreiung"

b) Es wird unter Absatz 2 folgende neue Nummer 1 eingefügt:

"1. Studenten, die vom Studium beurlaubt sind, sofern sie den Antrag auf Beurlaubung vor dem Ablauf des Rückmeldezeitraums vom Studentensekretariat genehmigt wurde und"

c) Die bisherige Nummer 1 wird zu Nummer 2.

d) Die bisherige Nummer 2 wird zu Nummer 3.

e) Im neuen Absatz 2 Nummer 2 werden die Wörter "für den gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)" gestrichen.

zu § 11

Der Absatz 4 Satz 2 wird das Wort "erledigen" durch das Wort "eintragen" ersetzt.

Artikel 2

Diese Änderungssatzung wurde auf der Sitzung des StuRa vom ...... 2010 beschlossen. Sie tritt am Tage nach ihrem Beschluss in Kraft.


Dresden, den .......


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Johannes Schneemann Paul Riegel
Sprecher Sprecher



Die Änderungssatzung wurde vom Rektorat am ……………………………… genehmigt.

Dresden, den ………………………………


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Prof. Dr.-Ing. habil. Roland Stenzel
Rektor