Bearbeiten von „Belange der Studentinnen- und Studentenschaft“
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Grundsätzlich gibt es die [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Da diese aber gesetzlich und nicht nur von | Grundsätzlich gibt es die [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft]]. Da diese aber gesetzlich und nicht nur von Studentinnen und Studenten festgelegt sind, kann es darüber hinaus auch Weiteres geben. Die Gesamtheit der Aufgaben wäre dann als [[Belange der Studentinnen- und Studentenschaft]] zu verstehen. | ||
Die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] kann und sollte sich neben der Erfüllung der [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft]] weiteren eigenen Arbeitsbereichen widmen. | Die [[Studentinnen- und Studentenschaft]] kann und sollte sich neben der Erfüllung der [[Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft]] weiteren eigenen Arbeitsbereichen widmen. |