Benutzer:HendrikWobst/Notizen/Ordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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=== PlebO ===
=== PlebO ===
* kann auch für Fachschaften gelten
* kann auch für Fachschaften gelten
=== sonst so ===
*war da schon was (zB in Verwaltung) wie:"Sämtliche einem Mitglied der Student_innenschaft im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für
die studentische Selbstverwaltung von dem Amtsvorgänger oder der Amtsvorgängerin oder
von Dritten überlassenen oder übermittelten Akten, Briefe, Telefaxe, Daten, Zeichnungen,
Notizen, Bücher, Muster, Modelle, Werkzeuge, Materialien, sonstige Unterlagen und sonstige
Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung der Tätigkeit der Student_innenschaft ,
vertreten durch den Student_innenRat, zu übergeben. Das gleiche gilt für die im Rahmen
dieser Tätigkeit erbrachten Projekt- und Arbeitsergebnisse. Zurückbehaltungsrechte, gleich aus
welchem Grund, sind ausgeschlossen. "

Version vom 29. Dezember 2014, 09:14 Uhr

stud. GrundO

  • §5 Abs. 4 : FSR-gewählte werden StuRa-KandidatInnen in diesem vorgezogen :( &! wie ansonsten StuRa-Mitglieder dieses FSR in solch einem Fall wählen?
  • §5 Abs. 4 : Muss das in die Wahlordnung?
  • §10 Abs. 2 Nr.2 : Zeitlich so safe?
  • in Erklärung: Ordnung geltend für Unterorgane...
  • Präsidium/Sitzungsleitung/Sitzungsvorstand als eigens Organ
  • Änderung GruO: Verfahren und Mehrheit


stud. GO

  • Meinungsbild

GrundO StuRa

  • Anzahl SprecherInnen? (fiction)

GO StuRa

  • die Termine für die ordentlichen Sitzungen der folgende Amtsperiode des StuRa festlegen & veröffentlichen. Dabei die Termine für die Rechenschaftsberichte festlegen.

WahlO

  • "Drecks-Briefwahl" (Zitat Paul Riegel)
  • §2 Abs. 3 Nr. : "mit Annahme der Wahl." zu "mit Annahme der Wahl aller Gewählten des jeweiligen Organs."

PlebO

  • kann auch für Fachschaften gelten


sonst so

  • war da schon was (zB in Verwaltung) wie:"Sämtliche einem Mitglied der Student_innenschaft im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für

die studentische Selbstverwaltung von dem Amtsvorgänger oder der Amtsvorgängerin oder von Dritten überlassenen oder übermittelten Akten, Briefe, Telefaxe, Daten, Zeichnungen, Notizen, Bücher, Muster, Modelle, Werkzeuge, Materialien, sonstige Unterlagen und sonstige Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung der Tätigkeit der Student_innenschaft , vertreten durch den Student_innenRat, zu übergeben. Das gleiche gilt für die im Rahmen dieser Tätigkeit erbrachten Projekt- und Arbeitsergebnisse. Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen. "