Benutzer:HendrikWobst/Notizen/Ordnungen

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zu besprechende Notizen; es geht immerhin um die Ordnung des StuRa...

stud. GrundO

  • §5 Abs. 4 : FSR-gewählte werden StuRa-KandidatInnen in diesem vorgezogen :( &! wie ansonsten StuRa-Mitglieder dieses FSR in solch einem Fall wählen?
  • §5 Abs. 4 : Muss das in die Wahlordnung?
  • §10 Abs. 2 Nr.2 : Zeitlich so safe?
  • in Erklärung: Ordnung geltend für Unterorgane...
  • Präsidium/Sitzungsleitung/Sitzungsvorstand als eigens Organ
  • Änderung GruO: Verfahren und Mehrheit

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stud. GO

  • Beschlussempfehlungen können in Ausschuss zurückverwiesen werden oder an anderen
  • dringliche Anträge -> Initiativanträge
  • dringliche Anträge nach nicht abschließend behandelt an SprecherInnen
  • Initiativanträge: auch Unterschriften von SprecherInnen möglich ?
  • Befragung/Fragestunde
  • Anfragen(+Fristverlängerung)
  • Stellungnahmen
  • Die Rücknahme von Anträgen durch die AntragstellerIn ist jederzeit zulässig.
  • Antrag auf Neubefassung
    • wie lange darf eigentlich ein Thema, das behandelt wurde, nicht behandelt werden?
  • zu Änderungsanträgen: Präsidium muss Änderungsanträge zu weitergehenden eigenständigen Anträgen erklären, wenn sie sonst zu einer Verzerrung des Abstimmungsergebnisses entgegen der besseren Abdeckung des Willens des Organs führen kann. Bzw: Änderungsanträge immer als veränderte eigenständige Anträge zur Sache/zum Gegenstand ansehen, und dies zusammen mit Ur-Antrag ordnen nach am weitestengehnden.
  • zB: Antrag: "500 dings für Person A". 10 Stimmberechtigte. 4 von den 10 finden, Person A soll garnichts bekommen. Die anderen 6 sind dafür, dass Person A 500 dings bekommt, 2 von diesen wünschen sich auch gerne deutlich mehr für A. Einer von den Gegnern des Antrags stellt den Antrag: 500 dings ändern zu 3000 dings. Wenn dies als Änderungsantrag behandelt werden würde, so könnten die 4 Gegner zusammen mit den 2, welche mehr für A haben wollen, für den Änderungsantrag stimmen, damit der Hauptantrag zu "3000 dings für A" wird und dann von den 4 Gegnern zusammen mit den 4, welche "nur" 500 gegeben hätten, gegen den geänderten Antrag zu stimmen. Damit wäre die Behandlung dieser Sache mit Ablehnung abgeschlossen, obwohl 6 von 10 für den ursprünglichen 500er Antrag gestimmt hätten :(
Als eigenständiger weitergehender veränderter Antrag würde "3000 dings für A" dann als erstes abgestimmt und abgelehnt, aber dann immernoch der 500er abgestimmt und dieser immernoch angenommen; somit die Sache/der Gegenstand ordentlich und dem Willen der Mehrheit entsprechend abgehandelt. :)
(Dem zugrunde liegt zwar in diesem Fall "böser Wille", aber ist die Einfachheit der Ausnutzung in Verbindung mit der Größe des möglich Schadens (entgegen der gefassten Ordnung) zu groß, um dies nicht in irgendeiner Form zu beheben. Im Sinne von: Weil es ja Wille der Ordnung ist.)

zu Sitzung "Verhalten"

  • Öffentlichkeit §75
  • eine Art, mit dem Präsidium, einvernehmliche "Zutrittsgenehmigung" ?
  • Einberufung zu Sitzungen: (§77)
  • Redezeit (§78)
  • TO (§79)
  • Beschlussfähigkeit (§80)
  • Beratung (§81)
  • Wortmeldung, Worterteilung (§82)
  • Zwischenfrage ?
  • Freier Vortrag (§88)
  • zur GO (§89)
  • Zwischenrufe !?! nogo, nur Umgang damit... (§90 & §110)
  • Persönliche Erklärungen (§92)
  • Sachliche Richtigstellung (§93)
  • Erklärung zum Abstimmungsverhalten (§94)
  • Verweisung zur Sache (§95)
  • Ordnungsruf, Wortentziehung (§96)
  • Ausschluss von Sitzungen (§97)
  • Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen (§98)
  • Weitere Ordnugsmaßnahmen (§99) -> einfach alles für alle Anwesenden geltend, damit übelflüssig, oder?
  • Unterbrechung der Sitzung (§100)
  • Schluss der Sitzung (§101)

Abstimmung

  • Abstimmungsfrage, Einzelabstimmung über Teile eines Antrages, Abstimmung en bloc (§102)
  • §87 Protokollerklärung


  • Meinungsbild GO->Studischaft
  • GO: teilweise oder vollständige Ablösung der Sitzungsleitung für die aktuelle Sitzung
  • GO: teilweise oder vollständige Abwahl der Sitzungsleitung
  • GO: geheime Abstimmung
  • GO Pause -> Pause der Sitzung
  • Gegenrede zu GO-Antrag
  • Gefechsordnungsantrag Zurückstellung
  • Die GO-Anträge müssen sich auf die geschäftliche Behandlung des zur Beratung stehenden Verhandlungsgegenstandes oder auf die Tagesordnung beziehen. -> Mehr erlaubt, unter dieser Maßgabe
  • GO-Antrag: nur offene Abstimmung?
  • Vor Schließung der Redeliste ist (jedem Mitglied des Student_innenRates?) Gelegenheit zu geben, sich noch auf diese setzen zu lassen.
  • Hinweise und Anfragen zur Geschäftsordnung sind jederzeit möglich und wie Anträge zur Geschäftsordnung sofort zu behandeln.
  • Minderheitenschutz
  • AntiDis?
  • Tagesordnung
  • Am Schluss der Beratung haben die jeweiligen Antragsteller_innen und Berichterstatter_innen das Recht auf ein kurzes Schlusswort.
  • Bei Vorliegen mehrerer Anträge wird über inhaltlich weiterführende Anträge zuerst abgestimmt. Über Änderungsanträge wird vor dem Hauptantrag abgestimmt. Diese Reihenfolge legt im Zweifelsfall die Sitzungsleitung fest.
  • Jedes gewählte Mitglied eines Organes hat grundsätzlich eine Stimme. (? , Abweichung?)
  • Über den Ausschluss der Öffentlichkeit wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
  • Nach Ausschluss der Öffentlichkeit sind die Anwesenden über die Inhalte der Sitzung zu Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Rede- & Antragsrecht: nur im Speziellen?


GrundO StuRa

  • Anzahl SprecherInnen? (fiction)

GO StuRa

  • die Termine für die ordentlichen Sitzungen der folgende Amtsperiode des StuRa festlegen & veröffentlichen. Dabei die Termine für die Rechenschaftsberichte festlegen.
  • Außerordentliche Sitzungen durch: Verlangen 1/4 der Mitglieder , und SprecherInnen? ...
  • (Öffentlichkeit)
  • Beschlüsse der SP mit Mehrheit der SP (nicht nur 2)
  • vorübergehende zweite Leber für Saufabend
  • organische und anorganische Ausschüsse

WahlO

  • "Drecks-Briefwahl" (Zitat Paul)
  • §2 Abs. 3 Nr. : "mit Annahme der Wahl." zu "mit Annahme der Wahl aller Gewählten des jeweiligen Organs."

PlebO

  • kann auch für Fachschaften gelten


sonst so

  • war da schon was (zB in Verwaltung) wie:"Sämtliche einem Mitglied der Student_innenschaft im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für die studentische Selbstverwaltung von dem Amtsvorgänger oder der Amtsvorgängerin oder von Dritten überlassenen oder übermittelten Akten, Briefe, Telefaxe, Daten, Zeichnungen, Notizen, Bücher, Muster, Modelle, Werkzeuge, Materialien, sonstige Unterlagen und sonstige Gegenstände, gleich welcher Art, sind bei Beendigung der Tätigkeit der Student_innenschaft, vertreten durch den Student_innenRat, zu übergeben. Das gleiche gilt für die im Rahmen dieser Tätigkeit erbrachten Projekt- und Arbeitsergebnisse. Zurückbehaltungsrechte, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen."
  • Ableben und Tod: Ende von Amtszeit und ähnliches <- geregelt?
  • Datenschutz
  • Arbeitsschutz