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| Ein [[beratendes Mitglied]] ist ein "normales" [[Mitglied]] eines [[Gremium]]s, mit Ausnahme des [[Stimmrecht]]es.
| | #REDIRECT [[Studentinnen- und Studentenrat/Mitglied/beratendes Mitglied]] |
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| Üblicher Weise wird eine Person [[beratendes Mitglied]] [[von Amts wegen]]. Insbesondere gemäß [[SächsHSG]] gibt es eine Vielzahl derartiger Reglungen für [[beratendes Mitglied | beratende Mitglied]]. Der klassische Fall, nicht nur nach [[SächsHSG]] sind die [[Beauftragungen Gleichstellung Fakultäten | Gleichstellungsbeauftragten (der]] [[Fakultäten]]).
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| Andererseits können, etwa der [[StuRa]] macht das so, [[Mitglied]]er ergänzend durch das [[Organ]] gewählt werden. Dies soll dem Zweck der Erfüllung von Aufgaben dienen. Die beratende Funktion beginnt bei der [[Mitwirkung]] bei Beratungen zur Willensbildung und endet in der tatkräftigen Umsetzung von [[zu erledigende Dingen | zu erledigenden Dingen]].
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| [[Kategorie:Amt]]
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| [[Kategorie:Gremium]]
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