Bearbeiten von „Beratendes Mitglied“
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Üblicher Weise wird eine Person [[beratendes Mitglied]] [[von Amts wegen]]. Insbesondere gemäß [[SächsHSG]] gibt es eine Vielzahl derartiger Reglungen für [[beratendes Mitglied | beratende Mitglied]]. Der klassische Fall, nicht nur nach [[SächsHSG]] sind die [[Beauftragungen Gleichstellung Fakultäten | Gleichstellungsbeauftragten (der]] [[Fakultäten]]). | Üblicher Weise wird eine Person [[beratendes Mitglied]] [[von Amts wegen]]. Insbesondere gemäß [[SächsHSG]] gibt es eine Vielzahl derartiger Reglungen für [[beratendes Mitglied | beratende Mitglied]]. Der klassische Fall, nicht nur nach [[SächsHSG]] sind die [[Beauftragungen Gleichstellung Fakultäten | Gleichstellungsbeauftragten (der]] [[Fakultäten]]). | ||
Andererseits können, etwa der [[StuRa]] macht das so, [[Mitglied]]er ergänzend durch das [[Organ]] gewählt werden. Dies soll dem Zweck der Erfüllung von Aufgaben dienen. Die beratende Funktion beginnt bei der [[Mitwirkung]] bei Beratungen zur Willensbildung und endet in der tatkräftigen Umsetzung von [[zu erledigende Dingen | zu erledigenden Dingen]]. | Andererseits können, etwa der [[StuRa]] macht das so,[[Mitglied]]er ergänzend durch das [[Organ]] gewählt werden. Dies soll dem Zweck der Erfüllung von Aufgaben dienen. Die beratende Funktion beginnt bei der [[Mitwirkung]] bei Beratungen zur Willensbildung und endet in der tatkräftigen Umsetzung von [[zu erledigende Dingen | zu erledigenden Dingen]]. | ||
[[Kategorie:Amt]] | [[Kategorie:Amt]] | ||
[[Kategorie:Gremium]] | [[Kategorie:Gremium]] |