Bereich Gebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Zweitstudiumsgebühren ===
=== Zweitstudiumsgebühren ===
* 300,00 EUR pro Semester
* 300,00 EUR pro Semester
* Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [SächsHG] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
* Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [[SächsHG]] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
=== Verwaltungsgebühren ===
* Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind.


[[Kategorie:Bereich]]
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[[Kategorie:Gebühren]]
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[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
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Version vom 10. Mai 2011, 16:23 Uhr

Aufgaben

  • Beratung der Studentinnen und Studenten zu Gebühren
  • Beratung der studentischen Vertretungen


Zusammenarbeit

mit


Rechenschaft


Amtstragendepersonen

Name Amtszeit
Sven Hoser 11-04-26 - heute

Stellen


Themen

Studiengebühren

Allgemeine Studiengebühren

  • keine

Langzeitstudiengebühren

  • derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden

Zweitstudiumsgebühren

  • 300,00 EUR pro Semester
  • Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsHG bezogen auf das Erststudium, überschritten hat

Verwaltungsgebühren

  • Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der Gebührenordnung erfasst sind.