Bereich Gebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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== Studiengebühren ==
== [[Studiengebühren]] ==
* [[Gebührenordnung]] der HTW Dresden


=== Allgemeine Studiengebühren ===
== [[Verwaltungsgebühren]] ==
* keine
 
=== Langzeitstudiengebühren ===
* derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. [http://wissen.cdu-sachsen.de/images/stories/dokumente/koalitionsvereinbarung_cdu_fdp.pdf Im Koalitionsvertrag] (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. '''Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden.''' Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden.
 
=== Zweitstudiumsgebühren ===
* 300,00 EUR pro Semester
* Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 [[SächsHG]] bezogen auf das Erststudium, überschritten hat
 
=== Verwaltungsgebühren ===
* Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der [[Gebührenordnung]] erfasst sind.


== [[Aktionsbündnis gegen Studiengebühren]] ==
== [[Aktionsbündnis gegen Studiengebühren]] ==

Version vom 11. Dezember 2012, 08:41 Uhr