Bereich Gebühren

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Version vom 10. Mai 2011, 18:03 Uhr von SvenHoser (Diskussion | Beiträge) (Ergänzung Koalitionsvertrag)
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Aufgaben

  • Beratung der Studentinnen und Studenten zu Gebühren
  • Beratung der studentischen Vertretungen


Zusammenarbeit

mit


Rechenschaft


Amtstragendepersonen

Name Amtszeit
Sven Hoser 11-04-26 - heute

Stellen


Themen

Studiengebühren

Allgemeine Studiengebühren

  • keine

Langzeitstudiengebühren

  • derzeit gibt es keine Langzeitstudiengebühren, eine Erhebung wurde allerdings im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP aufgeführt, sodass es ungewiss ist ob und wann Langzeitstudiengebühren erhoben werden. Im Koalitionsvertrag (Seite 21 Zeile 17 - 18) heißt es "Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen." Dies bedeutet, dass ab 4 Semester nach der Regelstudienzeit Langzeitstudiengebühren erhoben werden.

Zweitstudiumsgebühren

  • 300,00 EUR pro Semester
  • Zweitstudium heißt, wenn die Gesamtstudiendauer die Frist nach §23 Abs. 4 Satz 2 und 3 SächsHG bezogen auf das Erststudium, überschritten hat

Verwaltungsgebühren

  • Die HTW Dresden erhebt für die Ausübung von Amtshandlungen Verwaltungsgebühren und Auslagen, welche in der Anlage der Gebührenordnung erfasst sind.

Aktionsbündnis gegen Studiengebühren

Das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren kurz ABS, 1999 entstanden, tritt für die Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums ein. Der aktuelle Flyer zählt Argumente gegen Studiengebühren auf und widerlegt Behauptungen, welche die Erhebung von Studiengebühren rechtfertigen.