Dekanin oder Dekan: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Dekan ist verantwortlich für die Leitung einer [[Fakultät]].
Der Dekan ist verantwortlich für die Leitung einer [[Fakultät]]. Verweise im [[SächsHG]]:
* § 9 Qualitätssicherung Abs. 3
* § 22 Rechte und Pflichten der Studenten Abs. 1 Satz 2 und 3
* § 46 Drittmittelfinanzierte Forschung Abs. 1
* § 49 Mitglieder und Angehörige der Hochschulen Abs. 1
* § 52 Wahlperioden und Amtszeiten
* § 60 Berufung von Professoren
* § 68 Freistellung der Professoren von Dienstaufgaben
* § 69 Dienstrechtliche Stellung der Professoren
* § 75 Regelung der Dienstaufgaben
* § 81 Senat
* § 81a Erweiterter Senat

Version vom 10. Juni 2010, 23:12 Uhr

Der Dekan ist verantwortlich für die Leitung einer Fakultät. Verweise im SächsHG:

  • § 9 Qualitätssicherung Abs. 3
  • § 22 Rechte und Pflichten der Studenten Abs. 1 Satz 2 und 3
  • § 46 Drittmittelfinanzierte Forschung Abs. 1
  • § 49 Mitglieder und Angehörige der Hochschulen Abs. 1
  • § 52 Wahlperioden und Amtszeiten
  • § 60 Berufung von Professoren
  • § 68 Freistellung der Professoren von Dienstaufgaben
  • § 69 Dienstrechtliche Stellung der Professoren
  • § 75 Regelung der Dienstaufgaben
  • § 81 Senat
  • § 81a Erweiterter Senat