Diskussion:Gebührenordnung des StuRa
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Ideen zu der Gebührenordnung[Bearbeiten]
Austrittsgebühr[Bearbeiten]
- staffeln nach der Zeit in der Studierendenschaft -> also wer nach 1 Semester austritt zahlt viel, wer nach 2 oder mehr Semestern Austitt immer weniger je nachdem, wie lange diese Person dabei war.
- mit dem Anfangen was die Studierendenschaft so eingenommen hätte -> bsp. Regelstudienzeit 7 Semester - 1 Semester = 6 Semester das entspricht also 6 * Beitrag und dann staffeln
- 30 €, 20 € oder 10 € (bzw. etwas dazwischen) als Festbetrag
- keine Erhebung von Gebühren beim Austritt
- Hier die Frage, wollen wir eine Austrittsgebühr erheben und wenn ja wie hoch soll diese ausfallen? Als Richtwert haben wir vom Studentenwerk den Betrag von ca. 15€ genannt bekommen, den wir da verlangen sollten. Bitte bedenkt dabei, dass durch die Gebühr nicht nur der Aufwand der durch den Austritt entsteht, sondern auch alle Kosten(Rechtsbeistand bei der Gebührenordnung, ehrenamtliche Zeit zur Erstellung der Ordnung,...) mit berücksichtig werden sollten. --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
- in einer Gebührenordung können wir m.E. nur die tatsächlichen Kosten für den Verwaltungsaufwand anwenden. Für mehr fehlt uns m.E. die Rechtsgrundlage. Außerdem würde eine gestaffelte Gebühr gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. -- MartinKamke (Diskussion) 12:05, 7. Dez. 2012 (UTC)
- Dann sollte man eine gleichblibend hohe Gebühr einführen. Da der Verwaltungsaufwand für uns heißt wir müssen zu jedem Studenten der auf uns zu kommt erstmal checken müssen und dann als FSR auch eine Kasse führen müssen um diese Kosten nicht als Einnahmen zu haben, sondern gesondert abrechnen. Was für alle Finanzer einen höheren Zeitaufwand zur Folge hat. [Franzi]
Beratung im Stura/FSR[Bearbeiten]
- Was wollen wir für unsere Leistungen verlangen? Hier währe ein Liste unserer Services angebracht und ein etwaiger Zeitaufwand, der damit verbunden ist. Später können wir dann über einen Stundenlohn beraten, den wir dann auf die Zeit umrechnen. Mir schwebt so was von 20-30€ im Kopf. --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
- 10€ Stundenlohn und aufwärts.
Eintrittsgebühr[Bearbeiten]
- keine Gebühren beim Eintritt, da es ja wünschenswert ist
- Erhebung bei Eintritt bsp. 9 €, also weniger als beim Austritt, weil ja zu begrüßen
- Ich würde hier keine Gebühr erheben. --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
- das eingetretene Mitlgied zahlt zukünftig Beiträge mit denen der Verwaltungsaufwand abgedeckt werden können sollte -- MartinKamke (Diskussion) 12:05, 7. Dez. 2012 (UTC)
Gestaltung des Verfahrens[Bearbeiten]
- kompliziert
- unkompliziert
- mittels einer Ordnung soll es möglich sein die Verwendung eines Formulars vorzuschreiben. Dies gilt es noch genauer zu prüfen. -- MartinKamke (Diskussion) 12:05, 7. Dez. 2012 (UTC)
Nachzahlung[Bearbeiten]
- Ich finde wir sollten Nachzahlungen der Beiträge für die Zeit in denen der Student nicht Mitglied der VSS war einfordern. --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
- Eine verpflichtende Nachzahlung ist m.E. rechtlich äußerst bedenklich -- MartinKamke (Diskussion) 12:05, 7. Dez. 2012 (UTC)
Semesterticket[Bearbeiten]
- Hier sollten wir, wenn das Semesterticket weiter besteht, eine Gebühr für die Verhandlung verlangen, wenn der Student nicht in der VSS ist, aber das Semesterticket haben möchte. Oder ist das dann gar nicht möglich Martin? --SebastianFrais (Diskussion) 22:31, 5. Dez. 2012 (UTC)
- Guter Hinweis. Das Nichtmitglied kann das Ticket von uns erwerben. Für den Verwaltungaufwand sollten wir eine Gebühr verlangen. Wir sollten dabei aber immer auf den dann aktuellen Wortlaut des Semesterticketvertragesachten. Nicht dass wir gegen den Vertrag verstoßen. (bspw. Vollzeitstudenten, Mitglieder, usw.) -- MartinKamke (Diskussion) 12:05, 7. Dez. 2012 (UTC)
- Guter Ansatz von basti, allerdings sollte sich der Ticketpreis dann doch deutlich von dem abheben, der den Mitgliedern angeboten wird, aber immer noch günstiger sein als Monatskarten für den zeitraum zu kaufen. So kann man vielleicht einige die im SS13 austreten dazu bewegen im WS13/14 wieder einzutreten. So oder so muss man damit rechnen, dass Mitgliederzahlen im SS deutlich geringer werden als im WS, da doch der ein oder andere sich dann mit dem Fahrrad zur Uni begeben wird. [Franzi]
RTFM[Bearbeiten]
Es hieß ja, dass ich zum "Informationstreffen" als konstruktiv wahrgenommen wurde. Daher darf ich einleiten mit Erst besinn's, Dann beginn's.
Ich speichere erstmal auf die Schnelle die Verweise (im Sinne vom JSA 3.2):
- SächsVwKG
- Etwa gemäß § 6 SächsVwKG kann sich schon weit über die Hälfte der Träumereien mit Diskussionen (Das ist nicht böse gemein.) gespart werden.
- VwKostG
Christliches (bedingst demokratisches) Modell der Ordnung für Aus- und Übertritt: VwV - Kirchenaus- und -übertritt mit Ablassgebühr (Ein Selbstverständnis: Heil Diskordia!)